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Verblistern nur im Einzelfall

15.05.2006  11:15 Uhr

Krankenhausversorger

<typohead type="3">Verblistern nur im Einzelfall

von Axel Helmstädter, Bad Homburg

 

Das Verblistern könnte in Zukunft die Abgabe von Fertigarzneimittelpackungen an Heimbewohner zumindest teilweise ersetzen. Nach Ansicht des Bundesverbandes klinik- und heimversorgender Apotheker (BVKA) sind jedoch die Erwartungen hinsichtlich einer Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit überzogen.

 

Insbesondere der industriellen Verblisterung als kommerzielle Dienstleistung Dritter erteilte der Verband bei seiner Jahrestagung in Bad Homburg eine klare Absage. Der BVKA-Vorsitzende Dr. Klaus Peterseim sieht die Versorgung mit Einzeldosen als pharmazeutischen Service, der durch die versorgende Apotheke nur auf Wunsch und in enger Absprache mit dem versorgten Patienten oder dem Heim erbracht werden sollte. Das eigentliche Verblistern ist dabei nur ein Schritt am Ende einer Kette von Dienstleistungen, zu denen patienten- und verordnungsbezogene Analysen, Prüfungen und Kontrollen gehören. Diese vor der Verblisterung zu erfüllenden Aufgaben lassen nach Ansicht des BVKA keine Regelversorgung mit industriell hergestellten Einzeldosen zu, wie es etwa assist, ein Tochterunternehmen des Arzneimittelimporteurs Kohl, plant. So erfordert das relativ geringe Spektrum verblisterungsfähiger Arzneiformen und ein akut auftretender Arzneimittelmehrbedarf häufig eine manuelle Ergänzung der vorverpackten Dauermedikation. Das Medikationsmanagement verlagert sich auf die beliefernde Apotheke, die für ein stets bedarfsgerechtes Rezeptieren, auch unter Berücksichtigung von Packungsreichweiten, Feiertagen und Praxisferien des verschreibenden Arztes sorgen muss. Aus Sicherheitsgründen muss zeitnah auf Änderungen in der Verordnung reagiert werden, was nur in enger Kooperation zwischen den Beteiligten am Ort erfolgen kann.

 

Nachdem die anfänglich bestehenden, grundsätzlichen rechtlichen Bedenken gegen das Verblistern in der Apotheke ausgeräumt scheinen, geht es nun darum, die Qualität dieser Dienstleistung zu sichern, sagte der zweite Vorsitzende des BVKA, Klaus Grimm. Hierzu wurden Richtlinien als praxisorientierte Hilfestellung erarbeitet und in der Fachpresse publiziert. Verblisterung als richtig verstandene pharmazeutische Dienstleistung bedeutet nach Grimm eine erheblich höhere Therapieverantwortung der Apotheke, die für ein lückenloses Rezeptieren sorgen und im Sinne einer umfassenden pharmazeutischen Betreuung agieren muss.

 

Gerade Letzteres erfordert eine genaue Kenntnis der individuellen Situation und macht oft eine Rücksprache mit Ärzten und Pflegepersonal am Ort nötig. Dann entsteht bei der Verblisterung ein deutlicher Vorteil der Versorgungsapotheke im Qualitätswettbewerb mit industriellen Anbietern, deren Wirtschaftlichkeitsprognosen von Experten zudem in Zweifel gezogen werden.

 

Ob es sich für eine Apotheke lohnt, ein entsprechendes Gerät anzuschaffen, muss im Einzelfall entschieden werden. Eventuell bietet sich auch an, dass Apotheken kooperieren und ein Verpackungsgerät gemeinsam nutzen. Das wäre nach Ansicht des BVKA einer industriellen Dienstleistung durch Dritte eindeutig vorzuziehen, vor allem mit Blick auf die bestehenden Bedenken aus pharmazeutischer und wirtschaftlicher Sicht. Erfahrungsgemäß sind gerade für ältere Patienten optimale Arzneiformen schlecht für die Abpackung in Einzeldosen geeignet.

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