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Medikationsplan

Ein Fall für die EGK

10.05.2017  09:48 Uhr

Von Stephanie Schersch, Berlin / Die Politik vernachlässigt das Thema Polymedikation. Das hat die Arbeitsgemeinschaft Gesundheit 65 Plus vergangene Woche in Berlin kritisiert. Sie sprach sich zugleich dafür aus, Medikationspläne künftig auf der elektronischen Gesundheitskarte zu hinterlegen.

Seit Oktober 2016 haben Patienten Anspruch auf einen Medikationsplan, wenn sie dauerhaft mindestens drei rezeptpflichtige Arzneimittel parallel einnehmen. Bislang gibt es diesen Plan nur in Papierform, ab 2018 soll er auch elek­tronisch verfügbar sein. Professor Marion Schaefer hält das für den völlig falschen Weg. 

 

Sie leitet an der Berliner Charité den Masterstudiengang Consumer Health Care und beschäftigt sich seit Jahren mit dem Thema Polymedikation. Aufgrund der Fülle und Dynamik der Daten könne nur ein computer­gestütztes Medikationsmanagement arzneimittelbezogene Probleme wirksam reduzieren, sagte sie auf einer Pressekonferenz der Arbeitsgemeinschaft Gesundheit 65 Plus, ein Zusammenschluss von Experten unterschiedlicher Disziplinen. Würde der Medikationsplan auf der EGK hinterlegt, könnten Arzt oder Apotheker die Informationen einfach einlesen und auf Basis der Daten anschließend einen Medikations-Check durchführen.

 

Die meisten Softwareprogramme der Apotheker verfügten bereits über entsprechende Tools, so Schaefer. Diese würden jedoch zu selten genutzt, da der Gesetzgeber ein Medikationsmanagement bislang nicht vorschreibe. Ähnlich sehe es in den Arztpraxen aus. »Den Ärzten kostet der Medikations-Check schlichtweg zu viel Zeit«, sagte Schaefer. Die Politik müsse daher finanzielle Anreize schaffen und das Medikationsmanagement als gemeinsame Aufgabe von Arzt und Apotheker honorieren.

 

Über ein Medikationsmanagement lassen sich nicht selten folgeschwere Interaktionen und Doppelverordnungen verhindern. Nach Daten des Informationsdienstleisters Insight Health erhält in Deutschland beinahe jeder vierte gesetzliche Versicherte (23 Prozent) mit Medikamentenverordnung mindestens fünf rezeptpflichtige Arzneimittel parallel. Am stärksten betroffen ist die Gruppe der Über-65-Jährigen. Meist gehen die Verordnungen dabei lediglich auf ein oder zwei Fachärzte zurück. »Die Herausforderung besteht in der Regel also darin, dass sich zwei Ärzte und ein Apotheker abstimmen«, sagte Hans-Jürgen Schweyda von Insight Health.

 

Bei drei von vier Arzneimitteln für Patienten mit Polymedikation handelt es sich um Generika. Die primären Arzneimittelkosten hielten sich damit im Rahmen und belasteten das Budget der Ärzte nicht besonders stark. »Teuer sind allerdings die langfristigen Folgen von Polymedikation«, so Schweyda. /

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