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Hospiz-und Palliativgesetz

Kabinett legt Entwurf vor

06.05.2015  09:54 Uhr

Von Stephanie Schersch / Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche den Entwurf für das Hospiz- und Palliativ­gesetz abgesegnet. Schwerkranke Patienten sollen demnach künftig überall in Deutschland besser betreut werden und mehr Unterstützung finden.

Vor allem in ländlichen Regionen will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) neue Angebote schaffen und damit Lücken in der Versorgung schließen. »Schwerstkranke Menschen sollen die Gewissheit haben, dass sie in ihrer letzten Lebensphase nicht allein sind und in jeder Hinsicht gut versorgt und begleitet werden«, sagte er. Das gelte unabhängig davon, ob der Patient zu Hause, in einem Hospiz, Pflegeheim oder im Krankenhaus betreut werde.

Dem Entwurf zufolge sollen die verschiedenen Hilfsangebote künftig besser ineinandergreifen und die Leistungserbringer miteinander vernetzen. Bei der Auswahl und Inanspruchnahme der verschiedenen Angebote sollen die Krankenkassen ihre Versicherten zudem unterstützen.

 

Union und SPD planen darüber hi­naus höhere Zuschüsse der Krankenkassen für die Betreuung in einem Hospiz. In Zukunft sollen die Kassen 95 Prozent der Kosten tragen, bisher lag ihr Anteil bei 90 Prozent. Darüber hinaus steigt der Mindestzuschuss von derzeit 198 Euro auf dann 255 Euro pro Tag.

 

Um Palliativstationen in Krankenhäusern zu fördern, sollen Kliniken mit den Krankenkassen künftig eine individuelle Vergütung für Behandlungen auf entsprechenden Stationen vereinbaren können. In diesem Zusammenhang sollen sie einseitig den Ausstieg aus der Finanzierung über Fallpauschalen erklären können.

 

Auch in Pflegeheimen soll Sterbebegleitung in der letzten Lebensphase eine größere Bedeutung erlangen. Um die medizinische Versorgung ihrer Bewohner zu verbessern, sollen die einzelnen Einrichtungen spezielle Kooperationsverträge mit Haus- und Fachärzten abschließen.

 

Aus Sicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz greift der Gesetzentwurf zu kurz. Die Pläne benachteiligten Sterbende in Pflegeheimen, kritisierte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Während die Sozialkassen für die Betreuung in Hospizen 255 Euro am Tag zahlten, seien es in Pflegeheimen maximal 54 Euro. »Deshalb muss der Bundestag das Zwei-Klassen-System abschaffen«, so Brysch. Er forderte einen Rechtsanspruch auf professionelle Sterbebegleitung in Pflegeheimen. /

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