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Leitbild

ABDA veröffentlicht ersten Entwurf

07.05.2014  10:03 Uhr

Von Daniel Rücker / Der erste Entwurf des Leitbilds steht. Seit vergangener Woche können Apotheker auf der Website www.leitbildprozess.de einen Blick auf den aktuellen Stand werfen und ihre Kommentare abgeben.

Von Sven Siebenand, Stuttgart / Bestimmte Medikamente bei rheumatoider Arthritis (RA) sind vor und während der Schwangerschaft besser geeignet als andere. Darauf machte Professor Dr. Monika Østensen vom Universitätsklinikum Trondheim, Norwegen, beim Kongress der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie in Stuttgart aufmerksam. Nicht nur für Mütter oder Frauen, die es werden wollen, sondern auch für RA-kranke Väter in spe hatte sie Ratschläge.

Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände sieht die öffentliche Apotheke als verantwortlich handelnden Teil des heilberuflichen Netzwerkes. Im Mittelpunkt des Handelns steht dabei das Patientenwohl. Basis für die Versorgung der Patienten ist die unabhängige, individuelle, evidenzbasierte Beratung der heilberuflichen Apotheker und die daraus resultierende Vertrauensbeziehung zwischen dem Apotheker und seinen Patienten. Dies sind die Kernpunkte des ersten Entwurfs zum Leitbild.

Stetig weiterentwickeln

 

Unter www.leitbildprozess.de hat die ABDA das Resultat der Online-Diskussion, der Ergebnisse aus den Fragebögen und dem Konvent Anfang April in Berlin als Text zusammengefasst. Apotheker können sich dort mit ihrer Kennung bis zum 14. Mai über den aktuellen Stand des Leitbildprozesses informieren. »Die öffentlichen Apotheken sind die Experten für Arzneimittel«, lautet der erste Satz des aktuellen Leitbildentwurfes. Damit sie dies auch bleiben, werden sie sich stetig weiterentwickeln müssen. Demografischer Wandel und medizinischer Fortschritt seien eine permanente Herausforderung für das System. Diese Anforderung gelte auch für die anderen Akteure im heilberuflichen Netzwerk.

 

Der Leitbildentwurf stellt die öffentliche Apotheke als integralen Bestandteil des Netzwerkes mit einem niedrigschwellig Zugang für die Patienten dar. Sie hat die Aufgabe, die Arzneimitteltherapie zu begleiten und zu koordinieren. Dabei trifft sie die Entscheidungen innerhalb ihrer Kompetenzen eigenständig. Das gilt auch für rezeptpflichtige Arzneimittel.

 

Zu den weiteren Aufgaben der Apotheken gehört die Arzneimittelsicherheit mit einer kontinuierlichen Überwachung der Fertigarzneimittel. Außerdem stellen Apotheken patientenindividuelle Arzneimittel her und engagieren sich in der Prävention. Hier soll die Apotheke eine wichtige Rolle auf allen Stufen von der Primär- bis zur Tertiärprävention spielen. Das soll nach Überzeugung der ABDA aber nicht grundsätzlich zum Nulltarif geschehen, vielmehr sollten die »in diesem Rahmen erbrachten Dienstleitungen auch im gesetzlichen Leistungskatalog ihren Niederschlag finden«.

 

Die Autoren des Leitbildentwurfs sehen das Leistungsspektrum der öffentlichen Apotheken auch an anderer Stelle nicht auf Arzneimittel beschränkt. Das gewachsene Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung führe zu einem steigenden Bedarf an anderen Gesundheits-Produkten und -Dienstleistungen, die Apotheker als Ergänzung zu ihrem Versorgungsauftrag anbieten können.

 

Passende Antworten

 

Bei der Weiterentwicklung des Leistungsangebotes sollen sich die Apotheker an den Bedürfnissen der Patienten orientieren. »Die Apothekerinnen und Apotheker handeln als freie Heilberufler gemeinwohlorientiert aus der öffentlichen Apotheke heraus«, heißt es in diesem Abschnitt des Leitbildentwurfs. Ziel müsse es sein, die passenden Antworten und Strategien zum Nutzen der Menschen zu finden. Dabei dürften sich die Apotheker in keinem Fall von den Interessen Dritter leiten lassen, sondern seien zur Unabhängigkeit verpflichtet.

 

Angesichts der vielfältigen Aufgaben der Apotheke ist eine hohe Qualifikation der Apotheker und des Personals zwingend. Dies erfordere eine regelmäßige Fortbildung der Apotheker und der nicht-approbierten Mitarbeiter. Im Sinne der Zukunftssicherung müssten die Apotheker auch an der Aus- und Fortbildung des Berufsnachwuchses mitarbeiten.

 

Freiheit und Verantwortung

 

Im letzten Absatz des Leitbildentwurfs geht es um die unternehmerische Verantwortung der Apothekenleiter: »Die öffentliche Apotheke ist ein vom Apotheker als Inhaber geführtes Unternehmen. Auch in ihrer unternehmerischen Freiheit ist die öffentliche Apotheke stets ihrem heilberuflichen Auftrag und dem Gemeinwohl verpflichtet.« Diesem Auftrag können die Apotheker aber nur bei geeigneten Rahmenbedingungen und einer fairen Honorierung nachkommen.

 

Mit der Präsentation des Leitbildentwurfs im Internet geht der Prozess in die nächste Phase. Nach dem Verständnis der ABDA ist der aktuelle Entwurf der Rahmen für das endgültige Leitbild. Fundamentale Änderungen sind an dieser Stelle nicht mehr vorgesehen. Apotheker können sich den Text ab sofort auf der Website ansehen und nach Bundesländern aufgeteilt ihre Kommentare abgeben. Im Juni soll dann die ABDA-Mitgliederversammlung über den Entwurf abstimmen. Auf dem Deutschen Apothekertag im September wird er dann verabschiedet. /

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