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Kosmetika

Apotheker haften bald für Fehler

07.05.2013  18:19 Uhr

Von Daniel Rücker und Ev Tebroke / Bislang war die EU- Kosmetikverordnung für Apotheker kein Thema. Das wird sich am 11. Juli jedoch ändern. Ab diesem Zeitpunkt haben die Händler von Kosmetika, also auch viele Apotheker, neue Pflichten.

Sie müssen dann sorgfältig prüfen, ob ein Kosmetikum alle Anforderungen erfüllt, bevor es in Verkehr gebracht wird. Dazu gehört vor allem die korrekte Kennzeichnung der Kosmetika. So müssen Name und Anschrift der verantwortlichen Person (in der Regel der Hersteller), die Chargennummer oder ein Identifizierungszeichen und eine Liste der Bestandteile in oder auf der Packung aufgeführt sein.

Gibt es ein Haltbarkeitsdatum, dann darf dies nicht abgelaufen sein. Ein Trost: Der Apotheker muss nur prüfen, ob der Hersteller diese Informationen angegeben hat. Er muss nicht überprüfen, ob sie stimmen. Sehr wichtig: Die Informationen müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Dies gilt nicht für die Liste der Bestandteile. Auch ein französischer Kosmetikhersteller muss sich an diese Vorgabe halten. Erfüllt das Kosmetikum diese Anforderungen nicht, darf es nicht in Verkehr gebracht werden.

 

Wie bei Arzneimitteln sind Apotheker und Kosmetikhändler ab Juli dazu verpflichtet, Nebenwirkungen oder andere mit dem Produkt in Zusammenhang stehende Risiken so schnell wie möglich den zuständigen Behörden und der verantwortlichen Person zu melden. Allerdings steht noch nicht fest, welche Behörde zuständig ist. Außerdem sind die Händler für die korrekten Transport- und Lagerbedingungen verantwortlich, solange sich das Kosmetikum in ihrer Verantwortung befindet.

 

Apotheker, die auch Kosmetika anbieten, sollten ihre Bestände rechtzeitig überprüfen. Produkte, die nicht alle Kriterien erfüllen, dürfen ab dem 11. Juli nicht mehr verkauft werden. Es gibt auch keine Übergangsfristen. Was falsch beschriftet ist, ist praktisch wertlos.

 

Wie aus einer Umfrage des Instituts für Handelsforschung in Köln hervorgeht, gewinnen Kosmetikartikel in Apotheken an Bedeutung. Fast jeder vierte Apotheker (23 Prozent) spricht dem Bereich Körperpflege und Hygiene demnach für die Zukunft eine größere Relevanz zu. Diese Produkte dienen in Apotheken dabei in erster Linie der Kundenbindung und dem Image. Knapp 39 Prozent der befragten Apotheker gaben an, dass Kosmetikartikel für die Marktpositionierung äußerst oder zumindest sehr wichtig seien. Rund ein Drittel der Befragten führen Körperpflege- und Hygieneprodukte aus Gründen der Kundenbindung ? bei Kosmetika sind es sogar 40 Prozent. Bei Umsatz- und Ertragszielen spielten die Produkte eher eine untergeordnete Rolle, heißt es in der Auswertung. /

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