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Nichtraucherschutz

Durch Wirrwarr fast wirkungslos

10.05.2011  12:56 Uhr

Von Annette Mende / Das Rauchverbot in Deutschlands Gaststätten wird vielerorts unterlaufen. Nach wie vor wird in jeder dritten Kneipe gequalmt. Das ist schlimm, denn auch Passivrauchen kann möglicherweise abhängig machen, wie eine aktuelle US-Studie ergeben hat.

Die Bundesrepublik Deutschland ist, was den Nichtraucherschutz angeht, ein Flickenteppich. Nur in Bayern und dem Saarland darf in Gastronomiebetrieben generell nicht geraucht werden. In allen anderen Bundesländern gibt es mehr oder weniger umfangreiche Ausnahmeregelungen. Zu viele, wie das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) bei einer Bestandsaufnahme in zehn Bundesländern feststellte. Denn Vielzahl und Komplexität der Ausnahmeregelungen hätten dazu geführt, dass die Einhaltung der Rauchverbote in der Gastronomie kaum zu kontrollieren ist und Gesetzesverstöße an der Tagesordnung seien.

Der DKFZ-Studie zugrunde liegen Daten von fast 3000 Gaststätten in Berlin, Düsseldorf, Hannover, Kiel, Mainz, Magdeburg, München, Schwerin, Stuttgart und Wiesbaden. Wo es Ausnahmen vom Rauchverbot gibt, waren nur zwei von drei Gaststätten rauchfrei (68 Prozent). Dabei bestanden große Unterschiede zwischen den einzelnen Städten: Am wenigsten geraucht wurde in München, am meisten in Düsseldorf, wo es nicht nur die meisten Raucherkneipen gab, sondern auch die häufigsten Verstöße gegen deren Kennzeichnungspflicht.

 

Nicht sehr gut bestellt ist es also um den Nichtraucherschutz in Deutschland, was vor dem Hintergrund aktueller Forschungsergebnisse aus den USA alarmieren muss. Dort fanden Wissenschaftler heraus, dass Nicotin auch bei Passivrauchern im Gehirn ausreichend hohe Konzentrationen erreicht, um nicotinische Acetylcholin-Rezeptoren zu besetzen – eine Voraussetzung für die Suchtentwicklung. Wie die Autoren in den »Archives of General Psy­chiatry« schreiben, könnte das der Auslöser sein, der anfängliche Gelegenheits- oder Nichtraucher immer wieder zur Zigarette greifen lässt (doi: 10.1001/archgenpsychiatry.2011.51). / 

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