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Entlassmanagement

Guter Plan, schlechte Umsetzung

04.05.2016  13:41 Uhr

Eigentlich sollte das sogenannte Entlassmanagement längst geregelt sein. Doch der von Krankenhäusern, Krankenkassen und Kassenärzten geschlossene dreiseitige Rahmenvertrag weist immer noch eine Reihe ungeklärter Punkte auf. Eine Einigung ist nicht in Sicht.

Vorneweg ein kleiner Trost: Nicht nur Apotheker müssen bisweilen in zähen Auseinandersetzungen mit Ärzten und Krankenkassen ringen. Auch die Krankenhäuser haben mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Verhandlungspartner, die aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vor allem ihre eigenen Interessen im Blick haben.

Viele ungeklärte Punkte

 

Die zum Teil erheblich divergierenden Vorstellungen von Krankenhäusern, Ärzten und Krankenkassen seien der wesentliche Grund dafür, dass es in Kliniken bis heute keine verbindliche Regelung für das Entlassmanagement gibt, sagte der Vorsitzende der DKG, Georg Baum. Der Krankenhausfunktionär ärgert sich über dieses Defizit. Eigen­tlich hätte das Prozedere zur strukturierten Entlassung von Krankenhauspatienten in die ambulante Versorgung bereits zum Jahresbeginn geregelt sein sollen. Der von DKG, GKV-Spitzenverband KBV geschlossene dreiseitige Rahmenvertrag weist aber immer noch eine Reihe ungeklärter Punkte auf.

 

Dabei geht es auch darum, über offene Details die eigene Position zu stärken. So fordern laut Baum die Kassen, dass auf jedem von einem Krankenhausarzt ausgestellten Entlassrezept der Name und die Durchwahl des ausstellenden Arztes aufgedruckt werden. Außerdem müsse dieser Arzt grundsätzlich wochentags von 9 bis 15 Uhr erreichbar sein. Dies sei vollkommen inakzeptabel, kritisierte Baum. Das Krankenhaus trete nach außen als eine Institution auf, diese müsse erreichbar sein, aber nicht jeder einzelne Mitarbeiter. Die Kassen beharren auf dieser Regelung. »Gleichzeitig schalten sie aber ab Freitagmittag den Anrufbeantworter an«, ärgerte sich der DKG-Chef.

 

Noch nicht eindeutig geklärt ist laut Baum die Frage, unter welchen Bedingungen Patienten ein Anrecht auf ein Entlassmanagement haben. Die Sorgen der Krankenkassen, dass fast jeder Patient mit diesem Prozess beglückt wird, sind für den DKG-Chef unbegründet: »Die Krankenhäuser werden ein Entlassmanagement nur dann anbieten, wenn es wirklich gerechtfertigt ist.« Auch für diese Leistung gelte das Wirtschaftlichkeitsgebot. Der Vorgang sei sehr aufwendig, das liege vor allem an dem Entlass- und dem Medikationsplan. Die Kliniken seien sehr daran interessiert, den Patientenpreis für das Angebot so klein wie möglich zu halten.

 

Problem Rabattverträge

 

Ein weiteres Problem beim Entlassmanagement sind die Rabattverträge. Die Krankenkassen gehen davon aus, dass diese bei der Entlassung eines Patienten in die ambulante Versorgung beachtet werden. Baum schließt dies aus. Den Ärzten im Krankenhaus seien die Inhalte der Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern in der Regel vollkommen unbekannt. Sie hätten keinerlei Kenntnis darüber und auch keine Möglichkeit, sich ausreichend zu informieren. Deshalb seien die Vorstellungen der Krankenkassen an dieser Stelle vollkommen realitätsfern.

 

Trotz der offenen Fragen hält Baum Entlassmanagement und Entlassrezept für eine gute Sache. Für den Patienten sei es eine große Hilfe, wenn die Klinik Patienten Medikamente für wenige Tage mitgeben oder eine längerfristige ambulante Medikation verordnen darf. So könne etwa vermieden werden, dass ein 90-Jähriger an einem Freitagnachmittag aus dem Krankenhaus entlassen werde, ohne eine Möglichkeit zu haben, seine benötigten Medikamente zu bekommen. /

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