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Lieferengpässe

Kassen sollen Versorgung sichern

30.04.2013  19:19 Uhr

Von Anna Hohle / Die schwarz-gelbe Koalition will die Krankenkassen verpflichten, ihre Versicherten bei Lieferschwierigkeiten von Impfstoffen künftig schneller und unkomplizierter mit Ersatzimpfstoffen zu versorgen. Dazu reichten die Fraktionen von Union und FDP einen Änderungsantrag zum »Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften« ein.

Hintergrund sind die wochenlangen Lieferengpässe für Grippeimpfstoffe im vergangenen Herbst. Damals hatten Krankenkassen in mehreren Bundesländern exklusive Lieferverträge mit dem Hersteller Novartis Vaccines geschlossen. Aufgrund von Produktionsausfällen konnten die Vakzine jedoch über einen längeren Zeitraum nicht geliefert werden. Auch andere Hersteller hatten diesen Engpass nicht rechtzeitig auffangen können, es kam zu einem Mangel an Impfstoff in Apotheken und Arztpraxen.

Um im Falle künftiger Lieferengpässe trotzdem die Versorgung der Patienten zu garantieren, wollen Union und FDP nun Paragraf 132e des Sozialgesetzbuchs V ergänzen. Der Paragraf regelt die Impfstoffversorgung der Bevölkerung. Mit einem hinzugefügten Satz sollen Krankenkassen künftig verpflichtet werden, in jeden mit einem Impfstoff-Hersteller geschlossenen Rabattvertrag einen Passus einzufügen, der die rechtzeitige und ausreichende Versorgung der Versicherten mit Impf­stoffen garantiert. So sollten etwa Informationspflichten über den Produktionsfortschritt, feste Liefertermine sowie Regelungen zum finanziellen Ausgleich bei Engpässen im Vertrag festgeschrieben werden.

 

Auch müsse in jedem Rabattvertrag die Möglichkeit einer alternativen Versorgung durch andere Hersteller im Falle eines Lieferengpasses vereinbart werden, so die Fraktionen. In Fällen, in denen der Vertragsimpfstoff nicht rechtzeitig oder nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehe, »müssen andere Impfstoffe zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig sein«, heißt es im Antrag. Der Vorsitzende des AOK-Bundesverbands, Uwe Deh, teilte daraufhin mit, man habe in den neuen Rabattverträgen bereits »entsprechende Vorkehrungen getroffen, um bei Engpässen rasch reagieren zu können«. /

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