Pharmazeutische Zeitung online
Lieferengpässe

Es darf gemeldet werden

30.04.2013  19:19 Uhr

Von Annette Mende / Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat ein Register über Lieferengpässe bei Arzneimitteln eingerichtet. Es ist auf der Website des BfArM öffentlich zugänglich. Pharmahersteller sollen dort rechtzeitig über drohende Lieferengpässe ihrer Produkte informieren. Verpflichtend ist das aber nicht.

Das neue Register ist im Internet für jedermann einsehbar. Hersteller sind angehalten, dort vorhersehbare Lieferschwierigkeiten spätestens sechs Monate im Voraus, unvorhergesehene Engpässe unverzüglich bekannt zu geben. Als Lieferengpass definiert das BfArM »eine über voraussichtlich zwei Wochen hinausgehende Unterbrechung der Arzneimittelauslieferung im üblichen Umfang oder eine deutlich vermehrte Arzneimittelnachfrage, der nicht angemessen nachgekommen werden kann«.

Um das Register nicht unnötig aufzublähen, sollen darin derzeit nur verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Behandlung lebensbedrohlicher oder schwerwiegender Erkrankungen gemeldet werden, für die keine Alternativen zur Verfügung stehen. Das sind laut BfArM vor allem Onkologika, Antibiotika, Notfallarzneimittel und Medikamente, die im Zusammenhang mit Operationen angewendet werden. Das BfArM weist darauf hin, dass es selbst keine weitergehenden Informationen zum Lieferstatus der gelisteten Arzneimittel hat und auch die Richtigkeit der Meldungen nicht überprüfen kann. Mit Rückfragen sollen sich Interessierte daher direkt an den jeweiligen Hersteller wenden.

 

Vorbild aus den USA

 

Ärzten und Apothekern soll durch die rechtzeitige Information über Lieferengpässe die Möglichkeit gegeben werden, nach möglichen Alternativen zu suchen, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Ein ähnliches Register der amerikanischen Arzneimittelbehörde habe in den USA dazu beitragen können, die Zahl der Versorgungsengpässe deutlich zu reduzieren. Das Ministerium will die Situation weiterhin sehr aufmerksam verfolgen und prüfen, ob beziehungsweise welche weiteren Schritte zur Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln unternommen werden müssen.

 

Die Regierung kommt mit der Einrichtung des Melderegisters einer Forderung nach, die Ärzte, Apotheker und Politiker zuletzt immer lauter geäußert hatten. Erst kürzlich verlangte die SPD, dass Hersteller sogar dazu verpflichtet werden sollen, eine drohende Knappheit bekannt zu geben. Statt eine Meldepflicht einzuführen, orientiert sich die Bundesregierung lieber am amerikanischen Vorbild: Auch in den USA ist der Eintrag eines Lieferengpasses in den sogenannten Current Drug Shortages Index freiwillig.

 

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) begrüßte die Einführung des Registers. Sie hatte sich bei mehreren Treffen im BMG dafür eingesetzt. Die freiwillige Meldung sei ein wichtiger erster Schritt, um dem Problem der Lieferengpässe zu begegnen, hieß es auf Nachfrage der PZ. Für Ärzte und Apotheker sei es enorm wichtig, über drohende Engpässe frühzeitig informiert zu werden, um falls möglich darauf zu reagieren.

 

Der Verband der forschenden Pharmaunternehmen (VFA) hatte ein nur auf Deutschland beschränktes Melderegister zuletzt kritisch bewertet und darauf hingewiesen, dass auch bei der europäischen Zulassungsbehörde EMA derzeit eine vergleichbare Datenbank entsteht. Dennoch begrüßte VFA-Geschäftsführer Siegfried Throm nun gegenüber der PZ die Einführung des neuen Registers. Es ermögliche allen an der Arzneimittelversorgung Beteiligten vo­rausschauende Planung, die mithelfen könne, dass aus Lieferengpässen einzelner Anbieter keine Versorgungsengpässe für die Patienten werden, so Throm.

 

Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika, wies allerdings in einer Pressemitteilung darauf hin, dass die bloße Bekanntgabe eines Engpasses diesen nicht behebt. Das Register löse allenfalls den Engpass »Information«, den Ursachen der Arzneimittelknappheit begegne es nicht. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa