Rabattverträge sollen bleiben |
04.05.2010 16:26 Uhr |
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will an den Rabattverträgen weiter festhalten. Von einem Zielpreismodell hält das Ministerium wenig.
»Die Rabattverträge sind marktwirtschaftlich und rechtssicher«, sagte Dr. Ulrich Orlowski, Leiter der Abteilung Kranken- und Pflegeversicherung beim BMG. Allerdings sollen die Verträge vergabe- und kartellrechtlich weiterentwickelt werden. So steht es im Eckpunktepapier von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler, das vergangene Woche im Bundeskabinett bestätigt wurde. Demnach sollen Patienten künftig auch die Möglichkeit erhalten, über Zuzahlungen ein anderes als das rabattierte Arzneimittel zu erhalten. In der vom Sachleistungsprinzip geprägten Gesetzlichen Krankenversicherung seien Verträge das am besten geeignete Regulierungsinstrument, sagte Orlowski.
»Die Rabattverträge werden nicht abgeschafft«, machte Dr. Ulrich Orlowski deutlich.
Ein Zielpreismodell, wie es der Deutsche Apothekerverband vorschlägt, lehnte er ab. Zwar werde damit die ökonomische Verantwortung der Apotheker gestärkt. »Gleichzeitig schwächt man damit aber auch die Verantwortung der Kassen«, sagte er. »Da sie als Nachfragemacht den Herstellern gegenüberstehen, ist das wenig sinnvoll.«
Allerdings sei die Transparenz bei Rabattarzneimitteln noch nicht ausreichend. Orlowski räumte außerdem ein, dass die Compliance der Patienten unter den Rabattverträgen leiden könne. Er berief sich jedoch auf eine Umfrage des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), wonach 75 Prozent der Befragten angaben, mit den Rabattverträgen gut zurechtzukommen. »Für die verbleibenden 25 Prozent sind wir mit den Zuzahlungen auf dem richtigen Weg.« Die Apotheker müssten für den erheblichen Mehraufwand durch die Rabattverträge natürlich entsprechend vergütet werden, sagte Orlowski. In Verbindung mit dem Streit um den Apothekenabschlag versprach er, sich für verbindliche Schiedsstellen-Entscheidungen einzusetzen. »Sollten wir hier etwas erreichen, ist es jedoch unklar, ob sich das auch auf das laufende Verfahren anwenden lassen wird.«