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Blister Symposium

Vom Wert eines guten QM-Systems

25.04.2018  10:53 Uhr

Von Caroline Wendt, Darmstadt / Das Stellen von Medikamenten kann die Patientenzufriedenheit und somit auch die Arzneimittel-Adhärenz der Patienten fördern. Darüber waren sich die Referenten beim 10. Darmstädter Blister Symposium Mitte April einig. Insbesondere unterstrichen sie auch die Rolle eines guten Qualitätsmanagements.

Seit der Neuauflage der Apothekenbetriebsordnung 2012 ist ein Qualitätsmanagement-System (QMS) für jede Apotheke verpflichtend. »Ziel eines QM-Systems ist es, Qualität reproduzierbar und dokumentierbar zu machen«, sagte Pharmazierat Thomas Hanhart. Dabei sei es wichtig , dass das QM-Handbuch gut auf die eigene Apotheke abgestimmt und nicht nur schön anzusehen, sondern auch praktikabel umzusetzen ist. »Ein besonders schöner QM-Ordner ist wie ein besonders sauberes Labor: wahrscheinlich nicht genutzt.« Das Gesetz lasse bei der QMS-Gestaltung viele Freiräume, diese gelte es zu nutzen, betonte der Apotheker, der selbst in der Heimversorgung tätig ist.

Einstufung als Rezeptur

 

Für die Darstellung von Prozessen im QM-Handbuch, die das Stellen oder Verblistern betreffen, empfiehlt der Referent, sich an den Leitlinien der Bundesapo­thekerkammer (»Manuelle Neuverpackung«) zu orientieren. Wesentlicher Punkt sei die Einstufung als Rezeptur. Am Anfang stehe daher eine Plausibilitätsprüfung. »Dies ist für mich der qualitätsbestimmende Schritt«, so Hanhart. Denn nicht jedes Arzneimittel lasse sich verblistern. Hier müsse das QM-System aufzeigen, nach welchen Entscheidungskriterien vorgegangen werde und wie Probleme zu lösen seien.

 

Als Beispiel nannte der Referent das Teilen von Tabletten. »Eine Teilung aus wirtschaftlichen Gründen ist nicht vertretbar«, hob Hanhart hervor. Doch manchmal lasse sich keine wirkstoffgleiche Alternative finden. Dann müsse die Apotheke begründen können, wa­rum eine Tablettenteilung gerechtfertigt ist. »Die schlechteste Lösung ist es, das Teilen von Tabletten wieder in den Aufgabenbereich des Heims zu schieben, denn keiner teilt Tabletten genauer und hygienischer als wir in der Apotheke«, betonte der Pharmazierat. »Doch was Sie verblistern und was nicht, das bleibt generell Ihre Entscheidung«, erklärte Hanhart. Dies müsse auch im Heimversorgungsvertrag festgeschrieben sein.

 

Der nächste Schritt sei das Erstellen einer Herstellungsvorschrift. »Der Vorteil beim patientenindividuellen Verpacken ist, dass der Prozess durch sich selbst definiert ist«, so Hanhart. »Ent­blistern, in ein neues Packmittel überführen, verschließen des Packmittels, Etikettieren: Das sind die wesentlichen Herstellungsschritte«, erläuterte der Referent. Doch auch für ungeplante Änderungen sollte das QM-System eine Lösung parat halten. »Zieht Freitagnachmittag der Neurologe durch das Heim, sollten Sie entscheiden können, welche Verordnungsänderungen sofort umgesetzt werden müssen«, betonte Hanhart. Das QM-Handbuch müsse ebenfalls definieren, wie diese Änderungen kommuniziert werden und sicherstellen, dass diese auch umgesetzt werden, so der Pharmazierat. Nach der Herstellung bedarf es noch einer Endprüfung . Diese müsse durch einen Apotheker erfolgen und stelle neben der Plausibilitätsprüfung einen wichtigen qualitätsbestimmenden Punkt dar.

 

Nähe zum Patienten

 

»Durch die patientenindividuelle Umverpackung erhalten wir ein qualitativ hochwertiges Produkt«, erläuterte Hanhart. Ein weiterer Vorteil sei die Nähe zum Patienten: »Wir haben immer einen Medikationsplan in der Hand und können einen Interaktions-Check durchführen. Hier können und dürfen wir mitarbeiten.« /

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