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Sozialwahl 2017

Ehrenamtliche für Versicherten-Interessen

Datum 26.04.2017  09:44 Uhr

Von Anna Pannen / Ab dieser Woche können Rentner und Versicherte der Ersatzkassen aufs Neue darüber mitentscheiden, was mit ihren Beitragsgeldern passiert und wer sie bei Streitfragen vertritt: Dann werden die Unterlagen zur Sozialwahl 2017 verschickt.

 

Die Briefwahl findet alle sechs Jahre statt. Gewählt werden ehrenamtliche Vertreter, die im Verwaltungsrat der Rentenversicherung sowie der Ersatzkassen die Interessen der Versicherten vertreten.

 

Die gewählten Personen können etwa mitentscheiden, für was die Versicherungen Geld ausgegeben, wie Tarife und Bonusprogramme gestaltet werden und wer Kassenchef wird. Auch beraten sie Versicherte – zum Beispiel zu Schwangerschaftsvorsorge oder zur Wahl der Altersrente. Zudem haben sie Stimmrecht in den sogenannten Widerspruchsausschüssen: Diese Ausschüsse sind zuständig, wenn Versicherte Widerspruch gegen ihren Rentenbescheid einlegen oder dagegen protestieren, dass ihre Krankenkasse eine bestimmte Leistung nicht bezahlen will. Gewählt werden keine Einzelpersonen, sondern Listen – zum Beispiel von Gewerkschaften und Mitgliedergemeinschaften.

 

In diesem Jahr sind rund 51 Millionen Deutsche berechtigt, bei der Sozialwahl abzustimmen. Allerdings nehmen erfahrungsgemäß nur wenige von ihnen teil. Bei der letzten Wahl 2011 stimmten lediglich rund 30 Prozent der Stimmberechtigten ab. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles (SPD), rief die Bürger zur Teilnahme auf: »Die Sozialwahlen bilden das Kernstück der Demokratie in der Sozialversicherung. Die Ehrenamtlichen sind das Rückgrat der Selbstverwaltung. Gehen Sie wählen!« Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen Versicherte bis spätestens 31. Mai einreichen. Wer sowohl Rentner als auch bei einer Ersatzkasse versichert ist, kann doppelt abstimmen – bekommt also zweimal Wahlunterlagen zugesendet. /

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