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23.04.2013  18:01 Uhr

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<typohead type="2" class="meldungen">Jeder 44. Euro für Apotheken</typohead type="2">

PZ / Der Anteil der Apotheken an den Gesundheitsausgaben hält sich weiterhin in engen Grenzen. Nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) gibt die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur jeden 44. Euro für Apotheken aus. Das sind 2,3 Prozent der Gesamtausgaben. Von den 185 Milliarden Euro GKV-Gesamtausgaben im Jahr 2012 beträgt der Wertschöpfungsanteil der Apotheken laut DAV nur 4,2 Milliarden Euro. Zum Jahresende 2012 waren in den 20 921 Apotheken bundesweit 148 714 Menschen beschäftigt. Für den DAV-Vorsitzenden Fritz Becker stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis der Apotheken: »Der Wert der flächendeckenden Arzneimittelversorgung rund um die Uhr ist für die Menschen in Deutschland viel größer als die tatsächlichen Ausgaben der Krankenkassen«, sagt Becker. Von den 27,7 Milliarden Euro Arzneimittelausgaben im Jahr 2012 entfallen nur 15,2 Prozent, nämlich 4,2 Milliarden Euro, auf die Apotheken und ihre Beschäftigten. Den höchsten Wertschöpfungsanteil an Arzneimitteln hat mit 65,1 Prozent oder 18 Milliarden Euro die pharmazeutische Industrie, den kleinsten hat der Großhandel mit 3,7 Prozent (1 Milliarde Euro).

 

<typohead type="2" class="meldungen">Insuline: GBA hebt Beschluss auf</typohead type="2">

PZ / Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat am 19. April seinen Beschluss zur Festbetragsgruppenbildung für Insuline mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Der Beschluss vom Februar 2013 war zuvor vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) aufgrund von Beurteilungs- und Begründungsfehlern beanstandet worden. Die ursprünglich geplante Neuregelung des GBA sah unter anderem vor, bislang geltende Verordnungseinschränkungen für Analoginsuline zu ersetzen. Künftig sollten Human- und Analoginsuline in drei Festbetragsgruppen zusammengefasst werden. Zahlreiche Diabetiker, die bislang Analoginsuline durch Rabattvertragsregelungen von den Kassen voll erstattet bekommen, hätten zukünftig die Preisdifferenz vom Festbetrag zum Listenpreis selber tragen müssen. Das BMG hatte insbesondere kritisiert, dass für bestimmte Patientengruppen wie Kinder und Jugendliche mit Diabetis mellitus Typ 1 sowie schwer einstellbaren Diabetikern in dem Beschluss keine Ausnahmeregelungen vorgesehen waren.

 

<typohead type="2" class="meldungen">Pharma-Einfluss: Regierung plant Gesetz</typohead type="2">

dpa / Nach jahrelanger Kritik am Einfluss der Pharmaindustrie auf Ärzte bei Arzneimittelstudien will die Koalition per Gesetz mehr Offenheit erzwingen. »Wir wollen, dass nachvollziehbar wird, ob finanzielle Zuwendungen der Pharmaindustrie an Ärzte im Rahmen von sogenannten Anwendungsbeobachtungen auch angemessen sind«, sagte der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn am Montag der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Berlin. Bei diesen Studien melden Ärzte Erfahrungen mit Medikamenten bei Patienten an Hersteller. Laut Kritikern sollen die Studien, für die Ärzte Geld bekommen, vor allem die Verordnungen der betroffenen Pillen befördern. Nun sollen die Beträge, die an die Mediziner fließen, genannt werden müssen. »Es soll eine gezielte Beeinflussung des ärztlichen Verschreibungsverhaltens (...) verhindert werden«, heißt es in dem Entwurf für eine gesetzliche Regelung, der der dpa vorliegt. Künftig sollen die Arzneimittelhersteller der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung die Höhe der sogenannten Aufwandsentschädigungen angeben müssen. Die entsprechenden Daten sollen auch beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gesammelt werden. Geprüft werden soll zudem, ob die Datensammlung in einem weiteren Schritt auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll. Laut KBV gibt es jährlich rund 200 neue Studien, bei denen jeweils wenige Dutzend bis mehrere hundert Ärzte teilnehmen.

 

<typohead type="2" class="meldungen">GSK startet neuen Anlauf mit Trobalt</typohead type="2">

PZ / Das Pharmaunternehmen Glaxo-Smith-Kline (GSK) hat erneut ein Nutzendossier für das Antikonvulsivum Trobalt® (Retigabin) eingereicht. Im Sommer 2012 hatte GSK das Präparat in Deutschland vom Markt genommen, nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) dem Arzneimittel keinen Zusatznutzen bescheinigt hatte, da Daten zur Vergleichstherapie fehlten. Einige Krankenkassen hatten sich dennoch bereit erklärt, die Erstattungskosten für die bereits auf Retigabin eingestellten Patienten zu übernehmen. Das neue Dossier nehme entsprechend einer Empfehlung des GBA insbesondere die Patientengruppe in den Blick, die von einer Therapie mit Retigabin am stärksten profitieren soll, heißt es in einer Pressemitteilung. Dazu zählten Patienten, »die mindestens vier definierte vorangegangene Therapien erfolglos absolviert haben und die damit als hochrefraktär gelten«, sagte Professor Torsten Strohmeyer von GSK. Da der GBA für diese spezifische Patientengruppe laut GSK keine zweckmäßige Vergleichstherapie definiert hat, vergleicht das Unternehmen den Nutzen von Trobalt mit dem Behandlungsstandard in der Zusatztherapie der Epilepsie. Mit einem Ergebnis der Nutzenbewertung rechnet GSK im September. /

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