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Krankenhäuser

Kabinett stimmt für Finanzspritze

23.04.2013  18:01 Uhr

Von Stephanie Schersch / Das Bundeskabinett hat vergangene Woche finanziellen Hilfen für Krankenhäuser zugestimmt. Demnach erhalten die Kliniken in den Jahren 2013 und 2014 insgesamt 1,1 Milliarden Euro mehr Geld.

Unterstützung sollen die Kliniken unter anderem bei den Personalkosten bekommen. Darüber hinaus sehen die Pläne vor, die sogenannte doppelte Degression einzudämmen. In Deutschland erhalten Krankenhäuser, die besonders viel operieren und zum Beispiel die Zahl an zuvor vereinbarten Kniegelenk-OPs überschreiten, für zusätzliche Eingriffe weniger Geld. Dieser Abschlag heißt Degression.

Zu einem doppelten Preisabfall kommt es, weil die Abschläge zugleich dafür sorgen, dass die durchschnittlichen Fallpreise für sämtliche Krankenhäuser in den Folgejahren sinken. Darunter leiden auch Kliniken, die gar nicht mehr Eingriffe verzeichnen. In Zukunft soll es einen Versorgungszuschlag geben, der diesen Effekt ausgleicht. Die Mehrleistungsabschläge für Klinken mit besonders vielen Behandlungen bleiben aber erhalten.

 

Mengenentwicklung steuern

 

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte, die Koalition handele im Sinne der Patienten und des Klinikpersonals. Er appellierte aber auch an die Bundesländer, ebenfalls ihren Verpflichtungen bei der Investitionsfinanzierung nachzukommen. Mittelfristig werde es zudem darauf ankommen, die Mengenentwicklung in den Krankenhäusern besser zu steuern, sagte Bahr. Eine Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hatte erst kürzlich gezeigt, dass hierzulande deutlich mehr operiert wird als in vielen anderen OECD-Staaten.

 

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) nannte die geplanten Zuschüsse einen Schritt in die richtige Richtung. Die Mittel reichten aber nicht aus. »Die Krankenhäuser bleiben auf circa 25 Prozent der Tarifsteigerungen sitzen«, sagte DKG-Chef Georg Baum. AOK-Vorstand Uwe Deh forderte, dem Mehr an Geld müsse nun auch ein Mehr an Qualität folgen.

 

Die geplanten Änderungen zur Krankenhausfinanzierung sollen an das Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz angehängt werden, über das der Bundestag am vergangenen Freitag in erster Lesung beraten hat. /

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