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Korruption im Gesundheitswesen

Ausschuss befragt Experten

23.04.2013  18:01 Uhr

Von Stephanie Schersch, Berlin / Die Politik will Korruption im Gesundheitswesen unter Strafe stellen. Wie dies am besten gelingen kann, dazu hat der Gesundheitsausschuss im Bundestag vergangene Woche Experten befragt.

Auf der Tagesordnung der öffentlichen Anhörung standen eigentlich drei Anträge der Opposition, die SPD, Grüne und Linkspartei vorgelegt hatten. Um die Pläne der Bundesregierung kamen die Sitzungsteilnehmer dennoch nicht herum. Anfang April hatte das Bundesgesundheitsministerium erklärt, die Regierung wolle eine Strafvorschrift im Sozialgesetzbuch (SGB) V verankern, um Korruption zu bekämpfen. Die Regelung soll demnach für alle Leistungserbringer im Gesundheitssystem gelten und sieht Geldbußen oder Haftstrafen bis zu drei Jahren vor.

Rechtsanwalt Sören Kleinke begrüßte den Vorstoß der Koalition. Eine Vorschrift im SGB V könne klar definieren, was als korruptes Verhalten gilt und erfasse neben Ärzten auch andere Leistungserbringer. Die Anträge der Opposition fixieren sich aus seiner Sicht zu stark nur auf Mediziner. Auch Marlis Hübner von der Bundesärztekammer wünschte sich einen »berufsneutralen Ansatz«. Sie forderte darüber hinaus, mit einem Straftatbestand nur besonders schwerwiegende Fälle von Korruption unter Strafe zu stellen. Gernot Kiefer vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung warnte hingegen vor einem solchen Schritt. Würden nur besonders gravierende Vergehen verfolgt, »würde die Norm bei einer Vielzahl der Fälle ins Leere laufen«, sagte er.

 

Margarete von Galen vom Deutschen Anwaltverein hält eine Strafvorschrift im SGB V für problematisch, da sie lediglich Kassen-, nicht aber Privatärzte erfasst. Bei Medizinern, die sowohl gesetzlich als auch privat tätig sind, würde die Vorschrift damit nur für einen Teilbereich ihrer Arbeit gelten, sagte sie. Eine Ungleichbehandlung der beiden Arztgruppen würde darüber hinaus vermutlich den Vorgaben des Bundesverfassungerichts widersprechen.

 

Mehr Transparenz

 

Die Grünen-Fraktion im Bundestag fordert in ihrem eigenen Antrag eine Regelung, die Angestellte vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen schützen soll, wenn sie den zuständigen Stellen Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen liefern. Aus Kiefers Sicht ist eine solche Whistleblower-Regelung ausgesprochen notwendig. »Wir sind auf Hinweise aus dem direkten Umfeld angewiesen.«

 

Darüber hinaus wollen die Grünen Transparenz-Regeln einführen, die sich am Vorbild des sogenannten Physician Payment Sunshine Act in den USA orientieren. Leistungserbringer sollen demnach auch in Deutschland sämtliche Zuwendungen etwa von Arzneimittelherstellern an eine zentrale Stelle melden müssen. Christiane Fischer von der Ärzte-Initiative »Mein Essen zahle ich selbst« nannte diesen Vorstoß eine »sinnvolle Ergänzung einer strafrechtlichen Regelung«. Als Meldestellen könnten demnach das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information oder das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte infrage kommen. /

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