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Apothekenbetriebsordnung

Novelle tritt im Juni in Kraft

24.04.2012  18:21 Uhr

Von Stephanie Schersch, Berlin / Die neue Apothekenbetriebsordnung wird voraussichtlich im Juni in Kraft treten. Noch fehlt allerdings die Zustimmung des Kabinetts.

Am 30. März hatte der Bundesrat der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) mit einigen Änderungen zugestimmt. Im Laufe des Aprils hätte die Novelle damit eigentlich das Bundeskabinett passieren können. Doch bei keiner der Ministerrunden in diesem Monat stand das Thema auf der Tagesordnung. Das Kabinett werde die neue ApBetrO im Mai beschließen, sagte nun Jens Spahn (CDU), gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, im Rahmen der Euroforum-Jahrestagung »Apotheke 2012« in Berlin. Damit wird die Novelle voraussichtlich zum 1. Juni in Kraft treten.

Einen Grund für die Verzögerung nannte Spahn nicht. Dem Vernehmen nach war Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zunächst nicht ganz einverstanden mit einigen Änderungen, für die sich die Länder ausgesprochen hatten. Auch Spahn sagte, er würde »nicht alles so sehen, wie es der Bundesrat sieht«.

 

Die Länder hatten unter anderem gegen die ursprünglich geplanten Sonderregeln für Filialapotheken votiert. Auch in Zukunft müssen laut Bundesratsbeschluss alle Filialen ein Labor haben, Rezepturen herstellen und Ausgangsstoffe prüfen. Darüber hinaus dürfen Filialapotheken auch weiterhin keine Notdienste innerhalb eines Verbundes tauschen.

 

Botendienst nur im Einzelfall

 

Der Bundesrat hatte außerdem gegen die uneingeschränkte Zulassung des Botendienstes gestimmt, wie sie das Bundesministerium für Gesundheit eigentlich vorgesehen hatte. Damit wäre der Botendienst in Apotheken auch in Zukunft auf den Einzelfall beschränkt. /

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