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Berechtigter Ärger

23.04.2007  13:58 Uhr

Berechtigter Ärger

Im Moment macht es nicht immer Spaß, in der Apotheke zu stehen. Der Rabattvertrag der AOK und die damit verbundenen Lieferprobleme der beteiligten Generikaunternehmen bereiten uns erhebliche Probleme. Die Suche nach rabattierten Medikamenten und Diskussionen mit den Versicherten kosten Zeit. Zeit, die wir eigentlich sinnvoller nutzen wollen. Der DAV hat deshalb mit der AOK ein weiteres Gespräch geführt, um den Ernst der Lage deutlich zu machen.

 

Wir Apotheker waren von vorneherein skeptisch, ob die Generikapartner der AOK angesichts ihrer bislang geringen Marktbedeutung ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen könnten. Dass wir aber so schnell bestätigt wurden, hat auch die AOK überrascht. Selbst die großen AOK-Partner hatten in den letzten Tagen und Wochen oft nicht mehr ausreichend Ware - ein unhaltbarer Zustand.

 

Im Gespräch konnte der DAV die AOK-Vertreter davon überzeugen, dass sich schnell etwas ändern muss. Unsere Dokumentation der Defekte hat die AOK-Oberen sichtlich beeindruckt. Mittlerweile räumen auch sie ein, dass es bei rund der Hälfte der Rabattarzneimittel Probleme gibt. Die Erkenntnis hätte bei der AOK früher reifen können, wenn sie den erfahrenen Arzneifachleuten vertraut hätte. Ein Zitat von Heinrich Waggerl sagt: »Erfahrungen sind nur dann von Wert, wenn man sie hat, ehe man sie machen muss.« Die Kasse wird jetzt eventuell mit weiteren Firmen verhandeln, um die Versorgung ihrer Versicherten auf sichere Beine zu stellen.

 

Die Landesapothekerverbände werden in diesen Tagen von ihren Mitgliedern oft gefragt, warum sie den AOK-Vertrag nicht boykottieren. Die Antwort ist einfach: Die AOK handelt nach den gesetzlichen Vorgaben. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz verpflichtet sie sogar dazu, Rabatte bei Herstellern auszuhandeln. Natürlich gibt es Konzepte, die mehr Erfolg versprechen, zum Beispiel die von uns vorgeschlagenen Zielpreisvereinbarungen (siehe PZ 16), doch ändert dies nichts an der Rechtslage. Zunächst haben wir eine Friedenspflicht bis Ende Mai ausgehandelt, um den Apotheken Handlungsfreiheit zu geben. Wenn ein Präparat nicht lieferbar ist, gilt die Aut-idem-Regelung. Da die AOK nun die Probleme zugegeben hat, wird sie sich vor Retaxierungen hüten.

 

Der Ärger der Apotheker über den Rabattvertrag ist berechtigt. Dennoch können wir uns der Gesetzeslage nach WSG nicht verweigern. In der Diskussion um die Gesundheitsreform haben wir dafür geworben, Rabatte dort auszuhandeln, wo Preise gemacht werden. Preisverhandlungen zwischen Apotheken und Krankenkassen konnten wir so im letzten Moment verhindern. Wenn die Politik den Eindruck gewinnt, dass die Rabattverträge zwischen Herstellern und Kassen nicht funktionieren, dann gerät die Debatte um Arzneimittelpreise schnell wieder in den Blickpunkt. Das wäre ohne Frage noch weitaus dramatischer.

 

 

Hermann S. Keller

Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes

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