Pharmazeutische Zeitung online
Boni

Gerichtsbeschluss sorgt für Verwirrung

19.04.2017  10:32 Uhr

Von Katja Egermeier / Boni oder keine Boni – ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 11. April sorgt für Verwirrung. Die Richter entschieden, dass eine Apotheke ihren Kunden beim Kauf verschreibungspflichtiger Medikamente keine Bonus-Bons geben darf. Wie eine Sprecherin vergangene Woche mitteilte, wies das Gericht den Eilantrag eines Apothekers gegen ein entsprechendes Verbot der Apothekenkammer Niedersachsen zurück (Az. 6 B 19/17).

 

Anders hatte das vor knapp drei Wochen das Landgericht Lüneburg beurteilt. Im März hatte die Kammer für Handelssachen den Antrag einer Apotheke auf einstweilige Verfügung abgewiesen, mit der einem Mitbewerber untersagt werden sollte, den Kunden beim Kauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten Gutscheine im Wert von 50 Cent zu gewähren (Az.: 7O 15/17).

Doch die Richter hatten entschieden: Eine Apotheke darf ihren Kunden bei einem Besuch Wertgutscheine geben. Sie würden durch die Gutscheine über 50 Cent nicht unsachlich beeinflusst, bestimmte Arzneimittel aus­zuwählen. Die Wertgutscheine würden nicht nur beim Kauf einzelner Produkte gewährt. Auch werde der Verbraucher dadurch nicht wesentlich bei der Wahl der Apotheke beeinflusst. Der Bonus spiele allenfalls eine untergeordnete Rolle.

 

Ähnlich argumentierte der Apotheker auch in dem nun vor dem Verwaltungsgericht entschiedenen Fall: Durch die Gutscheine über 50 Cent würde ausschließlich die Treue der Kunden belohnt. Die Ausgabe erfolge unabhängig davon, welche Produkte die Kunden erwerben würden. Die Richter folgten in diesem Fall jedoch der Argumentation der Apothekerkammer, welche dem Apotheker entgegenhielt, dass durch das Modell Preisbindungsvorschriften umgangen würden. Der Kunde erhalte beim Kauf des Rx-Medikaments geldwerte Ersparnisse, die andernorts für dasselbe Mittel nicht gewährt würden, so die Richter. Dabei berief sich die 6. Kammer am 11. April auch auf das Heilmittelwerbegesetz.

 

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Über die von dem Apotheker zugleich erhobene Klage sei zudem noch nicht entschieden, teilte die Sprecherin mit. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa