Pharmazeutische Zeitung online
Kassenwettbewerb

Sind wirklich alle gleich?

20.04.2016  10:28 Uhr

Von Jennifer Evans / Gesund, jung, wohlhabend – nach Ansicht der Linkspartei zielen einige Kassen nach wie vor auf das Anwerben wirtschaftlich attraktiver Zielgruppen. Das geht aus einer Kleinen Anfrage hervor. Die Regierung ist anderer Meinung.

Nach Angaben der Linkspartei sind es keine Einzelfälle, dass Kassen nicht erwünschte Mitglieder schlichtweg auch nicht umwerben. Schon 2012 hatte die Partei die ihrer Meinung nach rechtswidrigen Praktiken der Kaufmännischen Krankenkasse beanstandet und nennt als aktuelles Beispiel die Strategie der Hanseatischen Krankenkasse. Das Verhalten der Kassen, gesundheitsbewusste und erfolgreiche Menschen anzuheuern, widerspricht der Fraktion zufolge dem Gedanken, dass alle Versicherten vor Körperschaften des öffentlichen Rechts gleich sein sollten. Beim Wettbewerb um ihre Kunden überschritten die Kassen weiterhin die Grenzen des Legalen, so Die Linke.

 

Die Regierung weist den Vorwurf zurü­ck. Zielgruppenvereinbarungen, die etwa Aufwandsentschädigungen oder Prämien für das Anwerben von Mitgliedern aus bestimmten Personenkreisen vorsehen, seien unzulässig. »Sie befördern eine Risikoselektion und verstoßen damit gegen das Diskriminierungsverbot und das in der Gesetzlichen ­Krankenversicherung zu beachtende Solidaritätsprinzip.« Sofern das Bundesverwaltungsamt in der Vergangenheit von unzulässigen Zielgruppenvereinbarungen erfahren habe, sei es diesen nachgegangen. Sollten Kassen auch in Zukunft versuchen, aktiv Risikoselektion zu betreiben – mit welchen Zielen und Richtungen auch immer – sei dies aufsichtsrechtlich zu prüfen und gegebenenfalls zu sanktionieren.

 

Außerdem wollte die Linkspartei wissen, ob es für Kassen derzeit spezielle Anreize gebe, gezielt auf Gesunde und Gutverdienende zuzugehen. Die Bundesregierung schließt das aus: »Seit Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 hat die Frage, ob die Mitglieder einer Krankenkasse Gut- oder Geringverdienende sind oder Arbeitslosengeld II beziehen, keinen Einfluss auf die Finanzausstattung einer Krankenkasse.« Denn seitdem erfolge der Ausgleich zentral über einheitliche Beitragssätze, Einnahmen vom Gesundheitsfonds sowie Zuweisungen an die Kassen.

 

Keine Grenze überschritten

 

Nach Auffassung der Regierung ist eine allgemeine Ausrichtung einer Kasse auf Personen mit überdurchschnittlichem Einkommen nicht verwerflich. Das sei vergleichbar mit einer Orientierung an sportlicher Klientel oder Familien. »Erst wenn im Einzelfall potenziellen Mitgliedern der Zugang zur Krankenkasse erschwert oder nur für die Akquise bestimmter Personenkreise keine Vergütung gewährt würde, wäre die Grenze des rechtlich Zulässigen überschritten.«

 

Versorgungspolitisch erscheint es der Regierung sogar durchaus sinnvoll, gesundheitsfördernde und präventive Leistungen gerade sozial benachteiligten Menschen zugute kommen zu lassen. So sei es schließlich auch im sogenannten Präventionsgesetz vorgesehen, heißt es in der Antwort der Regierung. /

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