Pharmazeutische Zeitung online
Lucentis

Umfüllen auch ohne Zulassung

16.04.2013  18:44 Uhr

Von Daniel Rücker / Unter bestimmten Bedingungen brauchen Her­stel­lerbetriebe, die ein Fertigarzneimittel aus­einzeln und es dann in einer anderen Appli­kationsform bewerben und vermarkten, keine eigene Zulassung für das Produkt. Das sagt der Europäische Ge­richtshof (EuGH) in einem Urteil zu einem Vorab­ent­scheidungsverfahren vom 11. April.

 

Vorgelegt hatte das Landgericht (LG) Hamburg. Es musste entscheiden, ob der Rezepturhersteller Apozyt das Novartis-Präparat Lucentis® (Ranibizumab) und Avastin® (Bevacizumab) von Roche aus der original Durchstechflasche herausnehmen und in sterile Spritzen umfüllen darf. Apozyt tat dies, ohne eine neue Zulassung für das eigene Produkt zu beantragen. Novartis hielt von diesem Geschäfts­modell erwartungsgemäß wenig und klagte gegen Apozyt.

 

Das Unternehmen vertrat die Auffassung, dass Apozyt für die Bewerbung und Vermarktung des neuen Produktes als neues biotechnisch hergestelltes Arzneimittel eine Zulassung nach Paragraf 3 Absatz 1 der Verordnung 726/2004 bei der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA benötigt. Das LG Hamburg legte deshalb den Fall dem EuGH vor. Die tschechische und die griechische Regierung teilten in Stellungnahmen die Auffassung von Novartis. Deutschland, Irland und Portugal waren dagegen der Meinung, Apozyt benötige keine solche Zu­lassung.

 

Der EuGH schloss sich letzterer Meinung an. Lucentis und Avastin seien als biotechnisch hergestellte Arzneimittel in der EU zugelassen. Apozyt stelle mit diesen Wirkstoffen sterile Spritzen her, ohne selbst weitere biotechnische Verfahren anzuwenden. Diese Spritzen würden nur an Apotheken abgegeben, in denen ein Patient bereits eine entsprechende ärztliche Verordnung vorgelegt habe. Die Verabreichung der Spritze erfolge dann in der Arztpraxis.

 

Unter diesen Umständen könne davon ausgegangen werden, dass hier kein neues, nicht zugelassenes biotechnisches Arzneimittel in Verkehr gebracht werde. Deshalb habe Apozyt keine Verpflichtung, eine eigene Zulassung zu beantragen, solange das Ausgangsarzneimittel als solches nicht verändert werde und die Tätigkeiten ausschließlich auf der Grundlage individueller Rezepte mit entsprechenden Verschreibungen vorgenommen werden.

 

Hamburger Gericht muss prüfen

 

Das LG Hamburg muss nun zu prüfen, ob Apozyt die vom EuGH aufgestellten Bedingungen für eine weitere Vermarktung ohne eigene Zulassung vollständig erfülle. Ansonsten droht Apozyt ein weniger erfreuliches Urteil. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa