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Heilberufe

Mit Patientendaten sorgsam umgehen!

13.04.2016  08:51 Uhr

18. PZ-Management-Kongress in Palma de Mallorca / »Die digitale Revolution lässt sich nicht stoppen«, sagte Lutz Tisch, das bedeute aber nicht, dass diese unkontrolliert fortschreiten dürfe. Der ABDA-Geschäftsführer Recht warb in seinem Vortrag für einen verantwortungsvollen Umgang mit Gesundheits- und anderen persönlichen Daten. Das gelte ganz besonders für die Heilberufe. 

Diese sollten unbedingt der Versuchung widerstehen, Patientendaten an Dritte weiterzugeben. Vielmehr sollten Apotheker ihre Kunden und Patienten beraten, wie sie mit ihren Gesundheitsdaten verantwortungsvoll umgehen können. 

Tisch rät den Apothekern auch zu Zurückhaltung bei der Nutzung von Daten, die dieser in seinem Geschäftsbetrieb erworben hat. Wer diese zu Marketing- oder anderen Zwecken nutze, müsse zuvor prüfen, ob er dazu überhaupt berechtigt sei.


Auch wenn der Patient eine Kundenkarte der Apotheke habe und dem Apotheker sein Einverständnis gegeben habe, die da­rauf gespeicherten Daten für bestimmte Zwecke zu verwenden, bedeute dies nicht, dass der Apotheker diese Daten unbegrenzt nutzen dürfe. Außerdem fordere der Gesetzgeber aktuelle Einverständniserklärungen, zehn Jahre alte Zustimmungen seien nicht ausreichend.

 

Apotheker, die diese Daten nutzen wollen, sollten sich zuvor von einem Experten beraten lassen. Apotheker sollten auch in der digitalen Kommunikation ihre Schweigepflicht nicht vergessen. Das Datenschutzgesetz bestrafe Fehlverhalten durchaus scharf. Bei Zuwiderhandlungen drohten hohe Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.

 

Zur Vorsicht rät Tisch bei der Kommunikation über soziale Medien. Daten, die über Google, Facebook oder Whats-App verbreitet würden, landeten automatisch auch bei den Unternehmen in den USA. Deshalb verbiete es sich, diese Kanäle für sensible Informationen zu nutzen. /

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