Pharmazeutische Zeitung online
Streit um Umsatzsteuer

Doc Morris verliert vor Bundesfinanzhof

08.04.2015  10:25 Uhr

Von Anna Hohle / Die niederländische Versandapotheke Doc Morris hat erneut einen Rechtsstreit zum Thema Boni auf rezeptpflichtige Arzneimittel verloren. Diesmal ging es jedoch nicht um die Frage, ob solche Boni zulässig sind, sondern um einen gescheiterten Versuch des Versenders, die Prämien steuerlich abzusetzen.

Doc Morris hat erneut eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Diesmal beschäftigte die Versandapotheke die Finanzgerichte. Was ist passiert? Seit Jahren versucht Doc Morris, Patienten Rx-Boni zu gewähren. Da die Versandapotheke damit vor Gericht jedoch bislang nicht durchkam, hatte sie ihren Kunden zwischenzeitlich ersatzweise eine Aufwandsentschädigung ange­boten, wenn sie telefonisch oder schriftlich Fragen im Rahmen eines sogenannten Medikationschecks beantworteten.

 

Immer wenn ein privat versicherter Patient rezeptpflichtige Medikamente bestellte, bekam er eine Rechnung über die Höhe der Medikamentenkosten von der Versandapotheke, auf der die Umsatzsteuer ausgewiesen und die Aufwandsentschädigung als sogenannte Entgeltminderung abgezogen war. Kassenpatienten dagegen, die Rx-Medikamente ja nicht selbst bezahlen, erhielten nur eine Rechnung in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung minus Aufwandsentschädigung – die eigentliche Rechnung über die tatsächlichen Kosten des Medikaments ging an ihre Krankenkasse.

 

Beschwerde abgelehnt

 

2013 hatte Doc Morris dann in der eigenen Umsatzsteuererklärung alle Umsätze mit Privatpatienten angegeben, dem Finanzamt jedoch gleichzeitig mitgeteilt, dass sie von dieser Summe nicht nur die gezahlten Aufwandsentschädigungen an Privatpatienten, sondern auch die an Kassenpatienten abgezogen habe. Das Finanzamt hatte Letzteres jedoch nicht akzeptiert und eine höhere Vorauszahlung von Doc Morris gefordert. Dagegen wehrte sich die Apotheke.

 

Das Finanzgericht Düsseldorf hatte diese Beschwerde schon 2014 zurückgewiesen. Die Prämien seien nur im Falle der Privatpatienten zu Recht in der Umsatzsteuererklärung geltend gemacht worden, da allein diese Versicherten vorsteuerabzugsberechtigt seien, hatten die Richter damals erklärt.

 

Im Falle der Kassenpatienten sei nicht der Patient, sondern letztlich seine Kasse beliefert worden, diese habe das Medikament schließlich bezahlt, so das Gericht. Krankenkassen jedoch seien nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Deshalb könnten die an Kassenpatienten geleisteten Prämienzahlungen nicht dort in der Umsatzsteuererklärung geltend gemacht werden, wo es um steuerpflichtige Lieferungen an vorsteuerabzugsberechtigte Privatunternehmen gehe.

 

Doc Morris hatte jedoch weiter an seiner Praxis festgehalten. Das Finanzgericht habe schließlich nicht aufgezeigt, wie sie die Prämien an Kassenpatienten sonst steuerlich geltend machen könne, so die Versandapotheke. So landete der Fall vor dem Bundesfinanzhof.

 

Die dortigen Richter überzeugte das Argument der Apotheke Ende Februar nicht. Für eine Entgeltminderung, wie Doc Morris sie plane, könnten eben nur Zahlungen berücksichtigt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einer bestimmten Lieferung stehen und die tatsächlich an einen bestimmten Abnehmer abgeführt wurden, heißt es in den nun vorliegenden Urteilsgründen. Dies sei nur bei Privatpatienten der Fall.

 

Die Richter machen Doc Morris nicht viel Hoffnung, die geleisteten Entschädigungen jemals für alle Patienten in gleicher Art und Weise umsatzsteuerrechtlich geltend machen zu können: »Das Ziel der Antragstellerin einer Gleichbehandlung der Aufwandsentschädigung gegenüber Privat- und Kassenpatienten kann sie nicht erreichen«, so die Juristen. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa