Pharmazeutische Zeitung online

Notdienstpauschale kommt möglicherweise im Spätsommer

09.04.2013  18:17 Uhr

Von Anna Hohle / Ab dem Sommer könnten Apotheker pauschal für geleistete Notdienste entlohnt werden. Aus Koalitionskreisen hieß es nun, das Apotheken­notdienst-Sicherstellungsgesetz (ANSG) könne bei einer Zustimmung des Bundestags bereits im Spätsommer in Kraft treten.

 

Am 19. April wird das Gesetz erstmals im Parlament diskutiert: Anderthalb Stunden will das Plenum an diesem Tag über den Gesetzentwurf debattieren. So steht es in der Tagesordnung, die bereits auf der Homepage des Deutschen Bundestags einsehbar ist. Nach der Plenumsdebatte geht der Entwurf zur Beratung in den Gesundheitsausschuss. Anschließend wird der Bundesrat zum geplanten Gesetz Stellung nehmen. Wie eine Bundesrats-Sprecherin der Pharmazeutischen Zeitung bestätigte, wird der Gesetzentwurf dort voraussichtlich in der Plenarsitzung am 3. Mai beraten.

 

Schon im Juni könnten dann die zweite und dritte Lesung im Bundestag folgen. Zwar geht das Gesetz danach nochmals in den Bundesrat. Im Fall eines Einspruchs könnten die Länder jedoch vom Parlament überstimmt werden, da es sich beim ANSG nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt. Zuletzt wird das Gesetz von der Bundeskanzlerin und den zuständigen Ministern gegengezeichnet. Je nachdem, wie schnell Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz anschließend unterschreibt, könnte es zwischen Juli und September in Kraft treten, heißt es aus Kreisen der Koalition. /

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