Bahr plant Strafvorschrift |
09.04.2013 18:18 Uhr |
Von Anna Hohle und Stephanie Schersch / Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will Korruption im Gesundheitswesen unter Strafe stellen und plant dafür eine Neuregelung im Sozialgesetzbuch V. Auch auf Apotheker könnten damit Veränderungen zukommen.
Mit der geplanten Änderung will Bahr Bestechung und Bestechlichkeit unter anderem von Ärzten stärker sanktionieren. 2012 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass sich Mediziner nicht strafbar machen, wenn sie Geschenke von Pharmaunternehmen annehmen. Zwar dürfen sie laut Berufsordnung »unerlaubte Zuweisungen« schon heute weder gewähren noch annehmen. Strafrechtlich verfolgt werden können Verstöße aber nicht.
Das soll sich nun ändern. In den vergangenen Monaten hatte die Regierung Stellungnahmen der einzelnen Bundesländer sowie von Krankenkassen und Ärztevertretern eingeholt, in denen es um die Frage ging, ob die bestehenden Vorschriften ausreichen, um gegen Korruption im Gesundheitswesen vorzugehen. Die Antwort fiel anscheinend negativ aus. Wie eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) erklärte, habe man Handlungsbedarf erkannt.
Bis zu drei Jahre Haft
Das Ministerium plane nun, eine strafrechtliche Vorschrift für die Ahndung von Korruptionsfällen im Sozialgesetzbuch (SGB) V zu verankern, so die Sprecherin. Bestechung oder Bestechlichkeit soll demnach mit Geldbußen oder bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können. Die Regelung soll jedoch nicht nur für Ärzte gelten, sondern sämtliche Leistungserbringer im Gesundheitswesen umfassen. Betroffen sind demnach alle »an der Versorgung innerhalb des GKV-Systems Beteiligten«. Dazu zählen auch die Apotheker.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, nannte die geplanten Änderungen einen Schritt in die richtige Richtung, da sie eben nicht nur Ärzte, sondern alle Leistungserbringer erfassen, zu denen auch die Pharmaunternehmen zählen. Damit könnten »endlich auch die Geldgeber der Korruption zur Verantwortung gezogen werden«. Ärgerlich sei allerdings, dass nicht auch die Krankenkassen adressiert würden, sagte Montgomery.
Der Hartmannbund-Vorsitzende Klaus Reinhardt sieht noch erheblichen Klärungsbedarf in Bezug auf das Gesetz. Er hält die Verankerung der Neuregelung im SGB V für problematisch. Denn auf diese Weise würden nicht alle freien Berufe erfasst, sondern die Gesundheitsberufe gesondert herausgegriffen, so Reinhardt. »Das ist inakzeptabel.« Die Krankenkassen begrüßten die Pläne aus dem Gesundheitsministerium weitgehend.
Welche Konsequenzen die Neuregelung für Apotheker hat, ist noch offen. Verstöße gegen das Berufsrecht der Apotheker könnten in Zukunft auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zunächst bleibt nun der genaue Wortlaut des Gesetzes abzuwarten. Der Vorstoß aus dem Bundesgesundheitsministerium muss jetzt mit den Koalitionsfraktionen abgestimmt werden. Dann könnte die geplante Neuregelung per Änderungsantrag an ein laufendes Gesetzgebungsverfahren angehängt werden. /