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PTA-Ausbildung

Apothekerkammer unbeeindruckt von Klageandrohung

06.04.2016  10:01 Uhr

Von Christina Müller / Der Apothekerverband Westfalen-Lippe stellt sich hinter den Plan der ortsansässigen Kammer, die Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) künftig stärker finanziell zu unterstützen als bisher. Ein Kammermitglied hatte angedroht, gegen die erforderliche Erhöhung des Kammerbeitrags zu klagen – diese hält der Verband jedoch für unumgänglich.

 

Verbandschef Klaus Michels ist sich sicher: Die solidarische Finanzierung der PTA-Ausbildung ist für die Zukunftsfähigkeit der selbstständigen und freiberuflichen Apotheke von existenzieller Bedeutung. 

 

Eine Förderung durch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) sei derzeit die »gerechte, sichere und praktikable Lösung«, um nach dem Ausstieg des Landes aus der Finanzierung der PTA-Schulen deren Fortbestand zu sichern. »Niemand hat eine bessere Alternative.«

 

Michels reagierte auf die Ankündigung eines Mitglieds des Finanzausschusses der Kammer, gegen die damit verbundene Beitragserhöhung zu klagen. »Die PTA-Ausbildungsfinanzierung ist für die Apotheken von existenzieller Bedeutung«, betonte er. Da der Verband Michels zufolge nicht in der Lage ist, die nötigen Mittel allein zu stemmen, sei nun die Kammer »als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Zwangsmitgliedschaft aller Apothekeninhaber« am Zug. Einem entsprechenden Beschluss hatte die Kammerversammlung im Juni 2015 mit großer Mehrheit zugestimmt.

 

Dem Ergebnis der möglichen Beschwerde sieht Michels gelassen entgegen: Die Apothekerkammer »wird die rechtlichen Grundlagen ihres Beschlusses so gründlich geprüft haben, dass nicht von einem Erfolg der Klage auszugehen ist«. Die AKWL zeigt sich bis dato wenig beeindruckt von der Situa­tion. »Der Gebührenbescheid, auf dessen Grundlage eine Klage überhaupt möglich wäre, wird nicht vor Ende des zweiten Quartals verschickt«, erklärte ein Sprecher auf Anfrage der PZ. »Aktuell haben wir nur eine reine Absichtserklärung.« Bis zum offiziellen Bescheid könne sich die Kammer nicht näher zum Sachverhalt äußern. /

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