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02.04.2013  16:29 Uhr

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Takeda verkauft OTC-Portfolio an Dr. Kade

 

PZ / Das Selbstmedikations­geschäft von Takeda wird zum 30. April von Dr. Kade übernommen. Das Berliner Unternehmen erwirbt damit für den deutschen Markt so traditionsreiche Marken wie Faktu, Sanostol, Riopan und Buer Lecithin. Diese Marken hätten hierzulande einen hohen Bekannt­heits­grad, heißt es in einer Dr. Kade-Pressemitteilung. Dr. Kade selbst ist mit seinen Marken Posterisan und KadeFungin in Deutschland bereits Marktführer für die Selbstmedikation von Hämorrhoidalleiden und Vaginalmykosen. Wie das Unternehmen weiter berichtet, sollen die Mitarbeiter des Takeda-Apotheken-Außendienstes von Avenda, der Tochtergesellschaft von Dr. Kade, übernommen werden.

 

Anzag wird zu Alliance Healthcare Deutschland

 

PZ / Vor 90 Jahren war aus der »M. Andreae Material und Farbwaaren Handlung« und der »Handelsge­sell­schaft Noris Zahn & Cie« die Anzag entstanden. Seit­ dem 1. April firmiert der Pharma­großhändler Andreae-Noris-Zahn AG unter dem Namen Alliance Healthcare Deutschland. Das zur Alliance-Boots-Gruppe gehörende Unternehmen mit Sitz in Frank­furt am Main trägt damit nun den Namen aller zu dem britischen Konzern gehörenden Pharmagroß­handlungen. Für die Apotheker soll sich nach Angaben des Unternehmens wenig ändern. »Unser wichtigstes Ziel ist es, für unsere Kunden ein verlässlicher Partner zu sein und vertrauensvoll und erfolgreich mit ihnen zusammenzuarbeiten«, sagt der Vorstandsvorsitzende von Alliance Healthcare Deutschland, Thomas Trümper. Er selbst wird das Unternehmen Ende Juli verlassen. Im Dezember 2010 hatte Alliance Boots die damalige Anzag übernommen, nachdem die bisherigen Aktionäre ihre Anteile an den britischen Konzern verkauft hatten. Ändern wird sich bei Alliance Boots Deutschland zumindest der Markenauftritt. Logo und Schriftzug werden von dem Mutterkonzern übernommen.

 

Kürzere Meldefristen bei Infektionskrankheiten

 

PZ / Ärzte und Labore in Deutschland müssen Fälle von Infektionskrankheiten künftig schneller an die zuständigen Gesundheitsbehörden melden. Dazu ist letzte Woche das bereits 2011 initiierte »Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften und zur Änderung weiterer Gesetze« in Kraft getreten. Es schreibt unter anderem kürzere Fristen bei der Übermittlung von Krankheitsfällen vor. Bislang durften bis zu 16 Tage vergehen, bis die Information über einen aufgetretenen Krankheitsfall von einer Arztpraxis oder einem Labor über das Gesundheitsamt und die zuständige Landesstelle an das Robert-Koch-Institut (RKI) übermittelt wurde. Nun dürfen es nur noch 3 bis maximal 5 Tage sein. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erklärte, mit dem Gesetz ziehe man die Konsequenzen aus der 2011 aufgetretenen Epidemie von Infektionen mit enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC). Neu ist, dass nun auch Infektionen mit Röteln, Mumps, Keuchhusten und Windpocken meldepflichtig sind. /

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