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Notfallversorgung

Kassen begrüßen Bundesratsinitiative

28.03.2018  10:13 Uhr

Von Ev Tebroke / Eine Gesetzesantrag des Lands Schleswig-Holstein (SH) zur Reform der Notfallversorgung erhält breite Zustimmung von Kassenseite. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) nennt die Initiative einen wichtigen Schritt, um das Problem der überfüllten Notaufnahmen in Krankenhäusern anzugehen. Sie greife zentrale Forderungen der Ersatzkassen zur Reform der Notfallversorgung auf.

 

Überfüllte Notaufnahmen sind bundesweit schon länger ein Problem. Denn immer mehr Menschen nutzen die Notfallversorgung in den Kliniken, um sich ärztlich behandeln zu lassen, ohne dass akuter Bedarf besteht. Diese Patienten sollen eigentlich ambulant versorgt werden. Der Antrag sieht vor, den Patientenansturm mittels weiterentwickelter Anlaufpraxen besser zu koordinieren.

 

»Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen können dazu beitragen, dass Wartezeiten in den Notaufnahmen der Kliniken verkürzt und Kapazitäten für wirkliche Notfälle frei werden. Zudem wird das Klinikpersonal entlastet«, erklärte vdek-Chefin Ulrike Elsner. Voraussetzung hierfür sei, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen mehr Ärzte für die ambulante Notfallversorgung bereitstellten.

 

Die Initiative wurde vergangenen Freitag vom schleswig-holsteinischen Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) in den Bundesrat eingebracht. Sie hat eine Ausweitung sogenannter Portalpraxen in Krankenhäusern zum Ziel. Diese sollen den Patienten künftig täglich rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Bislang dürfen solche Anlaufpraxen nur außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten öffnen. In einer Ersteinschätzung soll dort geklärt werden, ob der Patient ambulante Behandlung im Krankenhaus, bei seinem Haus- oder Facharzt benötigt oder aber stationär behandelt werden muss. Dementsprechend wird er dann zur weiteren Versorgung überwiesen.

 

Um die Voraussetzungen für die sektorenübergreifende Zusammenarbeit im ärztlichen Notdienst zu verbessern, sieht der Gesetzesantrag eine Änderung des Sozialgesetzbuchs V vor. Der Antrag wurde nun mit Zustimmung der Länder zwecks weiterer fachlicher Beratung in einen Ausschuss überwiesen, teilte das Gesundheitsministerium SH mit. Voraussichtlich Ende April soll der Bundesrat dann über den Gesetzesantrag abstimmen. /

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