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Gesundheitsvorsorge

Kabinett beschließt Präventionsgesetz

26.03.2013  19:36 Uhr

Von Anna Hohle, Berlin / Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche dem Entwurf für ein »Gesetz zur Förderung der Prävention« zugestimmt. Apotheker werden darin nicht genannt.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Krankenkassen in Zukunft rund 420 Millionen Euro jährlich für die Gesundheitsförderung zur Verfügung stellen. Mit dem Geld sollen Präventionsangebote in Betrieben, aber auch in Kindergärten, Schulen oder Senioreneinrichtungen gefördert werden.

 

»Viele Krankheiten können vermieden werden, wenn frühzeitig auf bekannte Risikofaktoren wie Übergewicht, Bewegungsmangel oder psychische Belastungen Einfluss genommen wird«, sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) in der vergangenen Woche in Berlin. Es lohne sich, etwa in Sportangebote oder Projekte zur Ernährungsschulung schon für Kinder zu investieren. Dadurch würden langfristig bestimmte Erkrankungen, die hohe Kosten verursachen, gar nicht erst entstehen. »Es bleibt die Entscheidung jedes Einzelnen, ob er Präventionsleistungen in Anspruch nimmt«, betonte Bahr. Mit dem Gesetz wolle man jedoch Anreize schaffen und die Menschen von Präventionsangeboten überzeugen.

 

Laut Entwurf sollen die Krankenkassen künftig für jeden Versicherten statt wie bisher 3 Euro jährlich 6 Euro für Präventionsleistungen zur Verfügung stellen. 2 Euro davon sollen in die betriebliche Gesundheitsförderung fließen, 1 Euro in Präventionsleistungen von Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten. So wolle man »gerade auf die Menschen zugehen, die bislang nur schwer mit gesundheitsfördernden Maßnahmen erreicht werden konnten«, sagte Bahr.

 

Daneben sieht der Entwurf vor, dass Ärzte ihre Patienten in Zukunft stärker präventionsorientiert beraten sollen. Apotheker sind im Gesetzentwurf dagegen nach wie vor nicht als Ansprechpartner für Prävention vorgesehen. Im ersten Entwurf des Gesetzes war immerhin noch davon die Rede gewesen, Apotheker sollten neben weiteren Berufsgruppen Teil einer »Ständigen Präventionskonferenz« werden, die Minister Bahr langfristig einrichten will. Ob dies immer noch geplant ist, lässt der aktuelle Entwurf bislang offen.

 

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen, kritisierte, dass laut Entwurf allein die Kassen zur Finanzierung herangezogen werden sollen. »Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die neben dem Staat von allen Sozialleistungsträgern, der privaten Krankenversicherung und anderen beteiligten Akteuren finanziert werden muss«, sagte Elsner. Ähnlich äußerte sich die Sprecherin für Prävention und Patientenrechte der Grünen, Maria Klein-Schmeink. Auch Daniel Bahr betonte, Prävention sei nicht allein Aufgabe der Krankenkassen. »Die Länder und alle anderen beteiligten Akteure sind herzlich eingeladen, sich stärker an Präventionsprojekten zu beteiligen«, so der Minister. /

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