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Organspende

Einigkeit im Bundestag

27.03.2012  17:44 Uhr

Von Stephanie Schersch / Vergangene Woche hat der Bundestag über die anstehende Neuregelung zur Organspende debattiert. Politiker aller Parteien waren sich einig: Die Entscheidungslösung soll kommen.

Deutschland steht vor einer Reform bei der Organspende. Anfang März hatten sich die Fraktionen aller fünf im Bundestag vertretenen Parteien auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf verständigt. Demnach soll in Deutschland künftig die sogenannte Entscheidungslösung gelten. Die Krankenkassen sollen alle Bürger über 16 Jahre fragen, ob sie bereit sind, nach ihrem Tod Organe zu spenden. In regelmäßigen Abständen erhalten die Versicherten dann Post von ihrer Kasse. Darin enthalten sind Informationen zur Organspende und eine Aufforderung, sich zu erklären. Antworten kann man mit »ja«, »nein«, und »ich weiß nicht«. Allerdings wird niemand gezwungen, sich zu entscheiden. Wer will, kann den Brief einfach ignorieren.

 

Reine Formsache

 

Vergangene Woche hat nun der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf beraten. Das Ja zu der Reform gilt nur noch als reine Formsache. Die Organspende sei ein Akt der Nächstenliebe, sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). »Jeder Organspender ist ein Lebensretter.« Einen Zwang zur Entscheidung dürfe es aber nicht geben, betonte er. Vielmehr müsse man überzeugen, »dass es sich lohnt und dass es wichtig ist, sich mit der Frage der Organspende auseinanderzusetzen«, so Bahr. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Frank-Walter Steinmeier sagte, bei der Organspende gehe es vor allem um Verantwortung. »Aus dieser Verantwortung entsteht noch keine Pflicht zur Spendebereitschaft, aber ich finde, aus dieser Verantwortung entsteht die Erwartung an uns alle, dass wir uns entscheiden.« Steinmeier hatte den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf gemeinsam mit CDU-Fraktionschef Volker Kauder initiiert. Einen sprunghaften Anstieg bei der Organspendebereitschaft könne man durch das neue Gesetz sicherlich nicht erwarten, räumte Kauder ein. »Ich glaube aber, dass wir mittelfristig eine verbesserte Situation schaffen können.«

Gregor Gysi sagte, persönlich plädiere er für die Widerspruchslösung, wie sie etwa in Spanien gilt. Danach wird jeder automatisch zum Spender, der zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widerspricht. Für eine solche Lösung gebe es aber keine Mehrheit, so der Fraktionschef der Linken. Daher unterstütze er den gemeinsamen Gesetzentwurf.

 

Auch die Grünen sprachen sich grundsätzlich für die Neuregelung aus. Ihre Gesundheitsexpertin Elisabeth Scharfenberg kündigte aber an, einen Änderungsantrag zu dem Gesetz einzubringen. Laut Gesetzentwurf soll die Entscheidung zur Organspende auf der elektronischen Gesund­heits­karte (EGK) gespeichert werden können, wenn dies technisch möglich ist. Den entsprechenden Eintrag sollen dabei auch die Mitarbeiter von Krankenkassen vornehmen. Die Grünen sehen darin einen Bruch der strengen Datenschutzbestimmungen für die EGK. »Wir befürchten, dass damit nicht nur das sehr fragile Vertrauen der Bevölkerung in die Gesundheitskarte, sondern gleichzeitig auch das Vertrauen in die Organspende Schaden nehmen könnte«, sagte Scharfenberg.

 

Absicherung für Spender

 

Der Bundestag hat außerdem über weitere Änderungen im Transplantationsgesetz beraten. So soll es auch bei der Lebendspende neue Rahmenbedingungen geben. Spender würden demnach in Zukunft eine bessere Absicherung erhalten. Heute ist oftmals nicht klar, wer für den Verdienstausfall des Spenders aufkommt oder im Falle einer Folgeerkrankung die Behandlungskosten trägt. »Der Lebendorganspender soll durch sein Handeln keine Nachteile erleiden«, stellte der Gesundheitsminister klar. Das neue Gesetz regelt daher, dass die Krankenkasse des Organempfängers für die Leistungen des Spenders aufkommen muss.

 

Darüber hinaus soll es künftig in jedem Krankenhaus, in dem Organe entnommen werden, einen sogenannten Transplantationsbeauftragten geben. Seine Aufgabe ist es, den Organspendeprozess vor Ort im Krankenhaus zu organisieren. Er soll mögliche Spender identifizieren und melden, das Krankenhauspersonal beraten und die Angehörigen betreuen. Heute übernehmen meist Ärzte diese Aufgaben. Sie sind damit allerdings oftmals deutlich überfordert. /

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