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IQWiG stellt neuen Entwurf vor

24.03.2009  16:57 Uhr

<typohead type="3">IQWiG stellt neuen Entwurf vor

Von Daniel Rücker

 

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat seinen Entwurf von 2008 zur Bewertung neuer Arzneimittel überarbeitet. Der heute veröffentlichte Entwurf 2.0 entspricht dem vorhergehenden, wurde aber in Details verändert.

 

Weiterhin will das IQWiG zuerst den medizinischen Nutzen eines neuen Arzneimittels bewerten. Maßstab sind dabei bereits im Markt befindliche Therapiealternativen. Anschließend wird der Wert bestimmt, an dem der Nutzen der neuen Therapie die Kosten gerade noch rechtfertigt.

 

Dieser Grenzwert ist die Basis für eine Empfehlung zur Erstattungsobergrenze. Nach eigenen Angaben hat das IQWiG in seinem neuen Vorschlag die wissenschaftliche Analyse und die Empfehlung deutlicher voneinander getrennt. Anhand dieser Empfehlung muss nach dem Gesetz der Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung einen Erstattungshöchstbetrag festlegen.

 

In seinem neuen Entwurf stellt das IQWiG klar, dass bei der Empfehlung nicht nur die Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt werden können, sondern beispielsweise auch Kosten der Pflegeversicherung. Auf der anderen Seite muss das Institut aber bei seiner Empfehlung neben dem Grenzwert für die Effizienz der Arzneimitteltherapie auch die Gesamtkosten für die Versichertengemeinschaft berücksichtigen. Das spielt vor allem einen Rolle bei neuen Medikamenten zur Behandlung weitverbreiteter Krankheiten.

 

Die Kosten-Nutzen-Bewertung hat zwei Aufgaben. Sie soll dabei helfen, Höchstbeträge für Arzneimittel festzulegen. Außerdem bewertet sie die Wirtschaftlichkeit medizinischer Verfahren, wie zum Beispiel verschiedene Diagnosemethoden. Bis zu einer endgültigen Regelung für die Kosten-Nutzen-Bewertung wird noch einige Zeit vergehen. Der erste Entwurf des Institutes stammt von Anfang 2008. Für den Sommer 2009 hat das IQWiG eine erste Arbeitsversion der Kosten-Nutzen-Bewertung angekündigt.

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