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Gesundheitsreform

Privatversicherungen klagen

Datum 08.04.2008  17:37 Uhr

Gesundheitsreform

<typohead type="3">Privatversicherungen klagen

dpa / Knapp ein Jahr nach Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) ist die angekündigte Klagewelle der privaten Krankenversicherungen angelaufen. Als erste haben die DKV und die Victoria Krankenversicherung Klagen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

 

Der Vorstandsvorsitzende der beiden Versicherungen der ERGO-Gruppe, Günter Dibbern, sagte in Düsseldorf zur Begründung der Klage: »Die Politik hat unsere Kritik trotz intensiver Bemühungen nicht angenommen.« Ein Sprecher des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen (PKV) kündigte für die kommende Woche, zum Ablauf der Beschwerdefrist am 31. März, Einzelklagen von bis zu 24 weiteren Versicherungen an. Der Versicherungskonzern Allianz gehe mit einer eigenen Klage nach Karlsruhe. Das Gericht werde die Beschwerden voraussichtlich bündeln.

 

Im Kern wendet sich die Branche gegen den Basistarif, zu dem die privaten Versicherungen ab Januar 2009 verpflichtet sind. Dieser soll eine dauerhafte Alternative für alle Neuversicherten werden und bis Ende Juni 2009 auch bisherigen Kunden offenstehen. Er orientiert sich hinsichtlich Leistungen und Kosten an der gesetzlichen Versicherung. Die PKV fürchte, dass viele Versicherte in diesen Tarif wechseln, um ihre Kosten zu reduzieren und die Übrigbleibenden diesen Tarif dann durch Mehrbelastungen subventionieren müssten, erklärte der Sprecher.

 

Für verfassungswidrig halten die Versicherungen auch die Möglichkeit zur Mitnahme von Alterungsrückstellungen beim Wechsel des Anbieters. »Jede Einzelmaßnahme ist schmerzlich und verletzt das Verfassungsrecht, aber in ihrer Gesamtheit führen sie dazu, dass die PKV in die Knie gezwungen wird«, sagte der Sprecher. Dibbern erklärte, DKV und Victoria sähen ihre grundgesetzlich geschützten Freiheitsrechte und die ihrer Kunden verletzt.

 

Das Bundesgesundheitsministerium äußerte sich gelassen. »Selbstverständlich ist es das gute Recht, gesetzliche Regelungen verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen«, sagte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur. Das Ministerium halte die Regelungen aber, wie die Mehrzahl der Rechtsexperten, für verfassungskonform.

 

Nach Bundeskanzlerin Angela Merkel kündigte auch der SPD-Vorsitzende Kurt Beck den pünktlichen Start des Gesundheitsfonds an. Beck sagte der »Sächsischen Zeitung«: »Der Gesundheitsfonds war nicht die Erfindung der SPD. Aber wir stehen dazu und er wird wie geplant 2009 eingeführt.« Die Gesundheitsreform sei »viel besser... als manche behaupten«. Grundsätzlich halte die SPD aber an der Idee der Bürgerversicherung fest. Da diese mit CDU und CSU nicht zu verwirklichen sei, könne darüber erst »später entschieden werden«, erläuterte Beck.

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