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Inhalativa

Was bei der Substitution zu beachten ist

21.03.2018  10:45 Uhr

ABDA / Die mögliche Gefahr therapeutischer Risiken als Folge einer Aut-idem-Substitution von Inhalativa in der Therapie von Asthma bronchiale und COPD ist allgemeiner Konsens. Hintergrund ist, dass der therapeutische ­Effekt bei Inhalativa ein komplexes Wechselspiel zwischen Formulierung, Applikationssystem (Device) und Pa­tient erfordert. Nur wenn ein Patient den passenden Wirkstoff in einem für ihn gegeigten Device erhält, ist ein therapeutischer Nutzen wahrscheinlich.

Dennoch konnte sich der Gemein­same Bundesausschuss bisher nicht dazu durchringen, Inhalativa in die Substitutionsausschlussliste aufzunehmen. So bleibt Apothekern zum Wohl des Patienten – falls der Arzt das Aut-idem-Kreuz nicht setzt – nichts anderes übrig, als im Rahmen einer individuellen Risikoabschätzung gegebenenfalls pharmazeutische Bedenken geltend zu machen. Eine Entscheidungshilfe hierzu wird Professor Dr. Rolf ­Daniels von der Universität Tübingen beim Fortbildungskongress Pharmacon in Meran geben.

In die Risikoabschätzung sind vor allem Unterschiede in der Funktionalität und Handhabung sowie patientenindividuelle Aspekte einzubeziehen. Physische Einschränkungen wie unzureichender Atemzug bei Pulverinhalatoren oder mangelnde Griffkraft bei kapselbasierten Systemen verbieten daher manchmal den Wechsel zum preisgünstigeren Präparat. Auch Einschränkungen beim Hören oder Sehen sowie feinmotorische Probleme sind bei bestimmten ­Inhalativa ein K.-o.-Kriterium für die Substitution. Eine solche individuelle Risikoabschätzung muss nicht in jedem Fall mit pharmazeutischen Bedenken enden. Sie sollte aber zu einer eindeutigen und begründbaren Entscheidung führen, bei der das Patientenwohl im Mittelpunkt steht.

 

Der Pharmacon-Kongress in Meran vom 27. Mai bis 1. Juni 2018 hat neben den Atemwegserkrankungen als weitere Schwerpunktthemen die Leber und Autoimmunerkrankungen. Die Teilnehmer erwarten aktuelle und vielseitige Vorträge und Seminare sowie die botanisch-wissenschaftlichen Exkursionen. Der Kongress wird von den Landesapothekerkammern im Rahmen des Fortbildungszertifikats anerkannt. Das komplette Programm, alle Informationen und die Online-Anmeldung sind zu finden auf www.pharmacon.de. /

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