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Beipackzettel

Zur Wirkweise und Nebenwirkungen

23.03.2016  08:53 Uhr

Von Ev Tebroke / Der Bundesrat setzt sich für verständlichere Beipackzettel ein. Die Arzneimittelhersteller begrüßen dies, regen aber an, Patienten künftig auch besser über den therapeutischen Nutzen der Arzneimitteltherapie zu informieren.

Für eine bessere Lesbarkeit von Beipackzetteln hat sich vergangene Woche der Bundesrat ausgesprochen. In einem entsprechenden Entschließungsantrag appelliert die Länderkammer an die Bundesregierung, sowohl auf nationaler als auch auf europä­ischer Ebene eine patientenfreundlichere Gestaltung von Packungsbeilagen weiter voranzutreiben. Zuvor hatten bereits die Gesundheitsminister der Länder einen solchen Schritt empfohlen. Die Arzneimittelhersteller begrüßen die Initiative, halten es aber gleichzeitig auch für notwendig, den therapeutischen Nutzen und die Wirkweise eines Medikaments im Beipackzettel besser hervorzuheben.

»Der europäische Gesetzgeber hat dazu beigetragen, dass es für den Patienten immer schwieriger wird, den Beipackzettel zu verstehen«, so der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller (BAH), Hermann Kortland. Denn nach europäischem Recht sind die Arzneimittelhersteller dazu verpflichtet, in Beipackzetteln umfassend und ausführlich mögliche Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und Gegenanzeigen aufzulisten. Über den therapeutischen Nutzen des Arzneimittels wird aus Sicht des BAH hingegen zu wenig informiert. Patienten hätten deshalb fälschlicherweise den Eindruck, dass Arzneimittel größtenteils problematische Nebenwirkungen haben, kritisiert der Verband.

 

Senioren oft überfordert

 

Insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der steigenden Zahl älterer Menschen, die mehrere Arzneimittel gleichzeitig einnehmen müssen, sollten die Inhalte der Beipackzettel leichter zu erfassen sein, so die Forderung des Bundesrats. Studien hätten demnach ergeben, dass gerade Senioren mit der Flut an Kleingedrucktem oft überfordert sind. Dies kann zu Einnahmefehlern führen und so die Therapiesicherheit gefährden oder sogar einen Therapieabbruch zur Folge haben.

 

Die Arzneimittelhersteller sehen letztlich einen »unlösbaren Widerspruch« in den rechtlichen Vorgaben nach umfassender Information einerseits und der übersichtlichen und leicht verständlichen Gestaltung andererseits, heißt es in einer Mitteilung des BAH an den Gesundheitsausschuss der Länder, der der PZ vorliegt. Hier komme daher künftig dem Apotheker eine noch bedeutendere Rolle zu, wenn es darum gehe, die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Arzneimitteltherapie zu schaffen. /

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