Pharmazeutische Zeitung online

Bundesrat billigt SGB-V-Novelle

18.03.2014  16:52 Uhr

Von Anna Hohle / Die Verlängerung des Preismoratoriums und der 7-prozentige Herstellerabschlag für patentgeschützte Arzneimittel sind beschlossene Sache.

 

In der vergangenen Woche hat der Bundesrat dem 14. SGB-V-Änderungsgesetz zugestimmt, das zuvor bereits vom Bundestag abgesegnet worden war. Das Gesetz kann somit wie geplant am 1. April in Kraft treten. 

 

Besiegelt ist damit nun auch, dass der Gemeinsame Bundesausschuss den Auftrag erhält, bis Ende Sep­tember eine Liste von Arzneimitteln aufzustellen, die in der Apotheke nicht ausgetauscht werden dürfen. Krankenkassen und Apothekern war das in bila­te­ra­len Verhandlungen zuletzt nicht vollständig gelungen. Trotz ihrer Zustimmung folgten die Länder in einer sogenannten Entschließung dem Gesund­heits­aus­schuss des Bundesrats und kritisierten einzelne Passagen der Gesetzesnovelle. Vor allem Hersteller würden durch die Änderungen belastet, heißt es in dem Papier (lesen Sie dazu auch 14. SGB-V-Novelle: Ein Ja mit Bedenken). Dies könne eine schlechtere Versorgung von Patienten zur Folge haben.

 

Viele Apotheker werden das Inkrafttreten des Ge­set­zes ohnehin mit gemischten Gefühlen beobachten. Es legt fest, dass sich ihre Margen künftig nicht mehr nach dem Listenpreis eines Medikamentes, sondern nach dem günstigeren Erstattungspreis richten. Weiter regelt das Gesetz das Ende der Frühen Nutzenbewertung für Medikamente des Bestandsmarkts. /

Von Daniela Hüttemann / Um die Patientensicherheit zu stärken, sollen in Niedersachsen künftig alle Krankenhäuser Stations­apotheker beschäftigen. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf der niedersächsischen Landesregierung vor.

Dabei geht es auch um die genauere Kontrolle des Medikamentengebrauchs, denn Anlass für das neue Krankenhausgesetz ist eine Mordserie im Raum Delmenhorst/Oldenburg. Dort soll ein Krankenpfleger mehrere Dutzend Patienten mit dem Antiarrhythmikum Ajmalin (Gilurytmal®) in einen lebensbedrohlichen Zustand versetzt haben, um sie zu reanimieren und als Held dazustehen. Viele überlebten dies nicht. »Wir können das natürlich nicht mit Gewissheit sagen, aber es ist gut möglich, dass durch die geplanten Überprüfungsmaßnahmen zum Einsatz der Medikamente so eine Mordserie wesentlich früher erkannt worden wäre«, zitiert die Deutsche Presse­agentur Uwe Hildebrandt, Sprecher des Gesundheitsministeriums.

 

Die Apothekerkammer Niedersachsen begrüßt den Gesetzentwurf und war ebenso wie weitere Verbände an dessen Ausarbeitung beteiligt. Die geplanten Regelungen würden die interprofessionelle Zusammenarbeit fördern und die Arzneimitteltherapiesicherheit steigern, so die Kammer gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung. Auf die rund 40 000 Krankenhausbetten in Niedersachsen sollen laut Gesetzentwurf 134,5 Stationsapotheker kommen. Damit müsste ein Stationsapotheker rund 300 Betten betreuen.

 

Eine intensive Betreuung wäre damit noch nicht möglich, doch immerhin wäre Niedersachsen das erste Bundesland, in dem flächendeckend und verpflichtend Apotheker auf Station zum Einsatz kommen. Laut Kammer gibt es derzeit in Niedersachsen 27 Krankenhausapotheken, Tendenz kontinuierlich sinkend. /

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