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Datenklau-Prozess

Ex-ABDA-Chef war glaubwürdig

13.03.2018  18:22 Uhr

Von Jennifer Evans, Berlin / Durch die Aussage von Ex-ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf sehen die Verteidiger die Vorwürfe gegen den ehemaligen ABDA-Sprecher Thomas Bellartz und IT-Fachmann H. nicht bestätigt. Das erklärten sie am vergangenen Freitag vor Gericht.

 

Den Hauptteil des zehnten Verhandlungstags im sogenannten Datenklau-Prozess vor dem Berliner Landgericht nutzten die Verteidiger, um ausführliche Erklärungen zu den zuletzt vernommenen Zeugen abzugeben. Zuerst betonte die Verteidigung des IT-Fachmanns Christoph H., dass Wolfs Aussagen glaubhaft waren. 

 

Er hatte berichtet, seinerzeit weder von den mutmaßlich ausgespähten Daten aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) noch von einer angeblichen Übergabe dieser zwischen den beiden Angeklagten gewusst oder gehört zu haben. Bellartz und H. wird vorgeworfen, zwischen 2009 und 2012 gemeinsam E-Mail-Postfächer von BMG-Mitarbeitern ausgespäht zu haben.

 

Trotz diverser belastender SMS, die Bellartz mit einer ABDA-Mitarbeiterin austauschte, sah die Verteidigung von H. die Anklage »nicht bestätigt«. In den Textnachrichten, die der Vorsitzende Richter am vorherigen Verhandlungstag verlesen hatte, war unter anderem von der Übergabe eines Umschlags die Rede gewesen. Die Zeugin hatte jedoch erklärt, sich nicht an die SMS zu erinnern.

 

Der Verteidiger von Bellartz, Professor Carsten Wegner, hob in seiner Erklärung hervor, sein Mandant habe 2011 die ABDA nicht wegen der Vorwürfe in der Anklage verlassen müssen. Das habe Wolf schließlich bestätigt. Außerdem sei Bellartz im Anschluss noch beratend für die Bundesvereinigung tätig gewesen. Zumal Wolf keinerlei Kenntnis von dem angeblichen Datentransfer aus dem BMG gehabt habe, sieht auch Wegner »die Verdachtshypothese der Anklage« nicht bestätigt.

 

Eine weitere, 67 Seiten lange Erklärung widmete Wegner der Aussage der Geschäftsführerin des Bundesverbands des pharmazeutischen Großhandels Phagro. Ihr wirft der Anwalt vor, Bellartz und die ABDA bewusst belasten zu wollen. Unter anderem führt er diese Absicht auf frühere kritische Berichterstattungen von Bellartz selbst beziehungsweise dessen Online-Informationsdienst Apotheke Adhoc über den Pharmagroßhandel zurück. Dabei ging es etwa um Kartellabsprachen innerhalb der Phagro-Mitgliedsunternehmen. Das Verhältnis zwischen der Zeugin und Bellartz sei dadurch bereits belastet, nun habe sie die Chance gesehen, zurückzuschlagen, so Wegner. Auch listete er weitere Widersprüche in den Angaben der Zeugin auf. Daraufhin entschied der Vorsitzende Richter, die Phagro-Geschäftsführerin für den nächsten Prozesstag am 16. März erneut als Zeugin zu laden. /

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