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Beipackzettel

Kampf dem Kleingedruckten

16.03.2016  09:11 Uhr

Von Ev Tebroke / Kommenden Freitag wird das Plenum des Bundesrats über das Thema Beipackzettel befinden. Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer drängt darauf, diese noch lesbarer und verständlicher zu machen. Insbesondere bei älteren Patienten sei die Therapiesicherheit in Gefahr.

Das Saarland ist mit seiner Bundesratsinitiative für verständlichere Arzneimittel-Beipackzettel auf einem guten Weg: Vergangene Woche hat sich auch der Gesundheitsausschuss der Länder für besser lesbare Packungsbeilagen ausgesprochen und einen entsprechenden Entschließungsantrag gestellt. Darüber wird nun am 18. März das Plenum des Bundesrats befinden.

 

Ziel müsse es sein, die Packungsbeilagen so zu gestalten, dass Patienten die Inhalte verstehen und Sinn und Zweck der Anwendung der Medikamente bei gleichzeitiger Information über mögliche Nebenwirkungen leicht erfassen können, heißt es in dem Appell des Ausschusses.

Insbesondere für ältere Menschen, die oft mehrere Medikamente gleichzeitig einnehmen, bedeuteten schwer verständliche Beipackzettel »eine kaum überwindbare Hürde«. Darunter leide die Therapietreue und Therapieabbrüche seien vorprogrammiert. Abgesehen von einer oft viel zu kleinen Schriftgröße, die manche Senioren selbst mit Lesebrille nur schwer entziffern könnten, würde vor allem die lange Liste der möglichen Nebenwirkungen die Patienten verunsichern, bemängeln die Gesundheitsexperten der Länder.

 

Die Hersteller sind zwar aus haftungsrechtlichen Gründen verpflichtet, alle Nebenwirkungen zu benennen. Für die Patienten sei es aber schwierig, in der Vielzahl der medizinischen Informationen die für sie relevanten Hinweise direkt zu finden, so die Kritik. Zudem überfordere sie die medizinische Fachsprache häufig.

 

Sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene existieren bereits einige Regelungen zur Lesbarkeit von Beipackzetteln. Eine entsprechende EU-Richtlinie aus dem Jahr 2001 ist hierzulande mit Paragraf 11 des Arzneimittelgesetzes in nationales Recht umgesetzt. Seit 2005 müssen Hersteller in Deutschland zudem auch die Ergebnisse von Lesbarkeitstests zu dem jeweiligen Beipackzettel vorlegen, wenn sie die Zulassung für ein Medikament beantragen.

 

Trotz dieser Vorgaben seien aber nach wie vor nicht alle Packungsbeilagen hinreichend verständlich und patientenfreundlich gestaltet, betont der Gesundheitsausschuss. Das Saarland hatte sich diesbezüglich in seinem Antrag auf eine Studie aus dem Jahr 2011 berufen, der zufolge die Texte oft unleserlich und wichtige Inhalte für die Patienten kaum auffindbar waren. Das Land und nun auch der Gesundheitsausschuss der Länderkammer fordern deshalb, eine Verbesserung sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene voranzutreiben.

 

Sollte der Bundesrat dem Antrag zustimmen, könnte die Bundesregierung die Anregung annehmen und auf eine Änderung der entsprechenden EU-Richtlinie hinwirken. /

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