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Heller Hautkrebs

Unterschätztes Berufsrisiko

13.03.2012  15:36 Uhr

Von Brigitte M. Gensthaler, Zugspitze / Ultraviolettes Licht ist der bedeutendste Risikofaktor für die Entstehung von Hautkrebs. Bei Menschen, die sich beruflich viel im Freien aufhalten, wird das bislang kaum beachtet.

Sowohl UV-B- als auch die längerwellige UV-A-Strahlung können Hautschäden auslösen. UV-Licht wirkt durch Induk­tion von DNA-Schäden direkt und durch Suppression von T-Lymphozyten indirekt kanzerogen. Der wichtigste Akutschaden und zugleich der bedeutendste Risikofaktor für die spätere Bildung von Hautkrebs ist der Sonnenbrand durch zu intensive UV-B-Einwirkung.

Der schwarze Hautkrebs, das maligne Melanom, gilt als bösartigster Krebs des Menschen. Die weltweit häufigste Krebsform der weißen Bevölkerung sind jedoch nicht-melanozytäre Hautkarzinome, der sogenannte helle Hautkrebs. Obwohl jedes Jahr etwa 220 000 Menschen in Deutschland daran erkranken, sei diese Krebsart in der Bevölkerung wenig bekannt, berichtete Professor Dr. Eggert Stockfleth, Leiter des Haut­tumorzentrums an der Berliner Charité und der Europäischen Hautkrebsstiftung (ESCF), bei einer Presseveranstaltung der Stiftung Anfang März auf der Zugspitze.

 

Die Hauptformen des hellen Hautkrebses sind das Basalzellkarzinom (Basaliom, etwa 80 Prozent) und das Plattenepithelkarzinom (spinozelluläres Karzinom, etwa 20 Prozent) mit seiner Frühform, der aktinischen Keratose. Typischerweise entstehen die Hautschäden an Händen, Unterarmen, Kopf, Gesicht sowie am Ohr. Chronische Lichtexposition ist der wichtigste Risikofaktor, daher erkranken in der Regel ältere Menschen. »Doch heutzutage werden die Patienten immer jünger«, sagte Stockfleth. Das liege vorrangig am veränderten Freizeitverhalten.

 

Von Berufs wegen der Sonne ausgesetzt

 

Wenig beachtet wird dagegen die berufliche Exposition. In Deutschland arbeiten fast drei Millionen Menschen im Freien unter natürlicher UV-Strahlung. Dazu gehören Land- und Forstwirte, Beschäftigte im Gartenbau und Baugewerbe oder in der Seefahrt. Etwa eine halbe Million Menschen ist berufsbedingt künstlicher UV-Strahlung ausgesetzt, beispielsweise beim Schweißen, Lackhärten oder Arbeiten mit offenen Flammen (Glasbläser).

 

Bei Außenarbeitern sei das Risiko für die Entstehung eines hellen Hautkrebses zwei- bis dreifach höher als bei Menschen, die in Räumen arbeiten, berichtete Professor Dr. Thomas Diepgen vom Uniklinikum Heidelberg. Dennoch ist der helle Hautkrebs keine Berufskrankheit. In Deutschland sind derzeit 73 Berufskrankheiten anerkannt – aber nicht Hautkrebs durch UV-Strahlung.

 

»Hautkrebs durch Arsen, Ruß, Pech oder Teer gehört zu den ältesten Berufskrankheiten, kommt heute aber kaum noch vor«, erklärte der Arzt. Auf chronische Lichtschäden und aktinische Keratosen durch berufliche Exposition habe man dagegen bislang kaum geachtet. Da die Menschen immer älter werden, könnten sich die Frühformen häufiger zu Krebs entwickeln. Daher plädierte Diepgen für die Etablierung einer neuen Berufskrankheitsziffer und warb für die Prävention.

 

Prävention mit Hemd und Hut

 

Wer zwischen 11 und 15 Uhr nicht in die Sonne gehe, vermeide bereits 75 Prozent der schädigenden Strahlen, so Diepgen. Da dies in vielen Berufen kaum möglich ist, müssten sich Außenarbeiter als Hochrisikogruppe besonders stark vor der Sonnenstrahlung schützen. »Dafür gilt die 4-H-Regel: Hemd, Hose, Hut und hoher Lichtschutz.« Der topische Schutz müsse UV-A- und UV-B-Strahlung einschließen. Liegen bereits Lichtschäden an der Haut vor, empfahl der Dermatologe einen Lichtschutzfaktor über 50. Dies gelte auch für Patienten unter medikamentöser Immunsuppression, zum Beispiel nach einer Organtransplantation, da diese bekanntlich ein hohes Hautkrebsrisiko haben.

 

Der Früherkennung aller Hautkrebsformen dient das Hautkrebs-Screening, das seit 2008 als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen angeboten wird. Erwachsene ab 35 Jahren können sich alle zwei Jahre bei speziell qualifizierten Hausärzten, Internisten oder Dermatologen auf Hautveränderungen untersuchen lassen. Die Früherkennung verbessert die Prognose von Patienten wesentlich und senkt die Sterblichkeit, auch beim malignen Melanom. Da heller Hautkrebs in der Regel nicht (Basaliom) oder nur selten (spinozelluläres Karzinom bei etwa 3 Prozent der immunkompetenten Patienten) metastasiert, können diese Patienten durch eine frühzeitige Therapie in aller Regel geheilt werden. / 

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