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Kreditabsicherung

Apobank verärgert Kunden

15.03.2011  15:11 Uhr

Von Martina Janning / Um eine beliehene Immobilie zu bewerten, hat die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) ohne Ankündigung Fotos von dem Wohnhaus gemacht. Ein normaler Vorgang, sagt das Geldinstitut. Der Kunde hat den Datenschutzbeauftragten eingeschaltet.

Von der Bank seines Vertrauens hätte er ein anderes Verhalten erwartet, sagt ein Apotheker aus Niedersachsen. Er ist verärgert, weil die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) sein Wohnhaus ohne Ankündigung fotografieren ließ. Dazu betrat der Fotograf sogar das Grundstück des Bankkunden. Erst als der Apotheker den Fotografen zur Rede stellte, erklärte dieser: Er komme von der Apobank und dokumentiere die beliehene Immobilie für eine Bewertung.

»Gegen die Fotos habe ich gar nichts einzuwenden«, erklärte der Apotheker der PZ. »Womit ich aber nicht einverstanden bin, ist die Art und Weise der Aktion. Hätte die Bank mich nicht wenigstens vorher anrufen können?«

 

Bank spricht von Einzelbeschwerde

 

Die Apobank hingegen fühlt sich im Recht und versteht die Verärgerung des Kunden nicht. Es sei ein übliches Verfahren bei Darlehensverträgen, dass Banken beliehene Immobilien turnusmäßig durch Fotos dokumentierten, sagte eine Sprecherin der Apobank auf Nachfrage der PZ. Die Bilder dienten lediglich der bankinternen Bewertung. Bisher habe sich noch kein Kunde deswegen beklagt. Die Beschwerde des Apothekers aus Niedersachsen sei ein Einzelfall.

 

Auf eine Ankündigung des Fototermins verzichte die Apobank, weil die meisten Kunden dies nicht wünschten, sagte die Sprecherin weiter. Sie räumte aber ein, dass es »untypisch« sei, dass der Fotograf das Grundstück betreten habe. »Das entspricht nicht den Anweisungen.« Die Aufnahmen sollten von der Grundstücksgrenze aus erfolgen. Dies steht auch in einem Schreiben der Apobank, das der Fotograf dem Kunden zeigte, als dieser zur Legitimation einen Ausweis von ihm verlangte.

 

In dem nicht personalisierten Brief heißt es weiter: »Wir bedauern sehr, dass in Ihrem Fall für Sie Unannehmlichkeiten entstanden sind. Unser Mitarbeiter des Besichtigungsteams ist gehalten, Ihnen eine Kopie dieses Schreibens auszuhändigen.« Offenbar rechnete die Bank durchaus damit, dass Kunden verärgert auf die unangekündigten Aufnahmen reagieren.

 

Die Apobank habe sich bei dem Kunden entschuldigt, berichtete die Bank-Sprecherin. Das reicht dem niedersächsischen Apotheker aber nicht – zumal die Bank sich eher gerechtfertigt als entschuldigt hätte, wie er sagt. Er hat sich in der Sache an den Datenschutzbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen gewandt. Denn in diesem Bundesland hat die Apobank ihren Hauptsitz.

 

Datenschutzbehörde prüft die Sache

 

Die Behörde prüft nun, ob das Vergehen der Apobank gegen Datenschutzrichtlinien verstößt. Mit einer Entscheidung sei in etwa zwei Monaten zu rechnen, sagte die Pressesprecherin des Datenschutzbeauftragten des Landes NRW, Bettina Gayk. Schon heute ist nach ihrer Aussage aber klar: Es verletzt nicht den Datenschutz, dass der Fotograf ohne Erlaubnis das Grundstück des Bankkunden betreten hat. Wer dies gegen den Willen des Eigentümers tut, begeht Hausfriedensbruch. /

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