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Auswirkungen spekulativ

Datum 14.03.2006  12:11 Uhr

AVWG

<typohead type="3">Auswirkungen spekulativ

von Kerstin A. Gräfe, Frankfurt am Main

 

Wider Erwarten tritt das Arzneimittelverordnungs Wirtschaftslichkeitsgesetz (AVWG) nicht wie geplant am 1. April in Kraft. Es geht zuerst in den Vermittlungsaussschuss. Vertreter aus Politik, Ökonomie und Recht diskutierten in Frankfurt die Inhalte des AVWG und seine Auswirkungen auf die Apotheken.

 

»Das AVWG dient der Stabilisierung der Apotheker als Heilberufler,« machte ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf deutlich. Die Apotheker müssten sich fragen, ob sie Heilberufler oder Kaufmann sein wollten. Für Wolf sollte der Heliberufler eindeutig im Vordergrund stehen. Zwar sei der Apotheker heute auf kaufmännische Qualitäten angewiesen, dennoch sichere allein der Heilberufler und nicht der Kaufmann das Überleben, betonte Wolf.

 

Ein grundsätzliches Verbot von Naturralabatten lehnt Wolf ab. Dennoch sei es hilfreich, dass dieses leidige Thema als Auslöser für eine politisch motivierte Neiddiskussion nicht mehr zur Verfügung stehe. Zugleich werde die Arzneimittelpreisverordnung stabilisiert.

 

Die Auswirkungen des AVWG zu quantifizieren fällt selbst Experten schwer. »Eine pauschale Aussage, was das AVWG für die einzelne Apotheke bedeutet, kann nicht getroffen werden«, sagte Diplom-Kaufmann Axel Witte, Leiter der RST-Steuerberatunggesellschaft. Dies hänge vom individuellen Barumsatz, Rezeptumsatz und den Einkaufskondtionen ab. Fest stehe jedoch, dass das Spargesetz die Arzneimittelversorgung weiter verbürokratisiert und die Reglementierung der Einkaufskonditionen ein grundsätzlicher Widerspruch zum ansonsten vom Gesetzgeber gewollten Wettbewerb sei. Verglichen mit 2005 prognostizierten Modellrechnungen einen Umsatzverlust von 1 bis 2 Prozent. Witte empfahl den Apothekern, ihre individuelle Situation zu analysieren. Zudem müssten Heilberufler zum Überleben auch den Wandel zum Kaufmann vollziehen und sich in Marketing, Verkaufstraining und Mitarbeitermotivation engagieren.

 

»Der Apotheker wird sich unbestritten immer zunächst als Heilberufler beweisen«, unterstützte auch Dr. Andreas Kaapke, Institut für Handelsforschung Köln. Dennoch müssten vor allem Kooperationen ökonomisch betrachtet werden. Eine Apotheke sei ein Unternehmen, das auf Rentabilität angewiesen sei. Immerhin sollten mit dem Gesetz 1,3 Milliarden Euro eingespart werden. Die Ausweitung des Naturalrabattverbots auf nicht-apothekenpflichtige Arzneimittel bezeichnete Kaapke als »grotesk, nahezu blöd«.

 

Pharmagroßhändler Ulrich von der Linde, stellvertretender Vorsitzender im Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro), bezeichnete den 8,10-Euro-Festzuschlag als ein »Gefangenen-Dilemma des Apothekers«. Bewähre sich dieser als Kaufmann, werde er durch das Kombimodell reglementiert, bewähre er sich als Heilberufler durch das AVWG. Der Anspruch der Apotheker auf einen Lagerwertverlustausgleich sei berechtigt, jedoch seiner Meinung nach nicht notwendig, da Arzneimittel als Retoure geschickt werden könnten.

 

»Barrabatte sind grundsätzlich erlaubt, Naturalrabatte sind grundsätzlich verboten«, fasste Dr. Christian Rotta, Jurist, den rechtlichen Stand der Dinge zusammen. Dabei sei das Verbot der Naturalrabatte bei apothekenpflichtigen Arzneimitteln als Rückausnahme zu verstehen, die als Brücke zur Arzneimittelpreisverordnung diene. Motivation für die Ausweitung des Verbots auf OTC-Präparate sei die Verhinderung von Kombinationsangeboten. Die Rechtsprechung hinsichtlich der Zugabeverordnung sei noch nicht abschließend geklärt. Es werde vermutlich darauf hinauslaufen, dass Verkaufshilfen als reines Mittel zum Zweck erlaubt, und sobald sie den privaten Bereich tangieren, verboten sind.

 

»Trotz der Verzögerung ist mit einem Aufweichen der Inhalte nicht zu rechnen«, so die Einschätzung des Abgeordneten Dr. Wolf Bauer, CDU. Er verwahrte sich entschieden dagegen, dass die Politik mit dem AVWG beabsichtige, eine bestimmte Anzahl an Apotheken zur Schließung zu bewegen. »Es gibt keine Zielgröße, aber wir werden auch keinen Schutzzaun um die Apotheken ziehen«, so Bauer. Er gestehe zu, dass die Apotheker schon einige Reformen hinter sich hätten, aber hier sei die Argumentationskette der Politik eindeutig: Die Apotheker hätten damals den Festzuschlag von 8,10 Euro gewollt und könnten nun nicht im Nachhinein sagen, dass dieser Betrag in Kumulation mit Rabatten gesehen worden sei. Bauer verwies auf das zudem »ungesunde Verhältnis« bei den Naturalrabatten. Angbote wie eins plus eins seien »maßlos«. Des Weiteren hob er mit Hinweis auf den Originalentwurf des AVWG positiv hervor, dass bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln weiterhin Barrabatte in Höhe der Großhandelsspanne und zusätzlich Skonti gewährt werden dürfen. Die Apotheke habe immer noch enorme Chancen, zeigte sich Bauer überzeugt. Er denkt dabei an die Aut-idem-Regelung und die Integrierte Versorgung.

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