Pharmazeutische Zeitung online
Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz

Mit Änderungen auf der Zielgeraden

08.03.2017  10:40 Uhr

Von Ev Tebroke / Auf den letzten Metern hat sich die Koalition noch auf Änderungen im geplanten Gesetz zur Stärkung der Arzneimittel-Versorgung (AM-VSG) geeinigt. Die Umsatzschwelle für neue Medikamente kommt nun doch nicht. Auch der vertrauliche Erstattungspreis ist vom Tisch. Neu ist dafür ein Ausschreibungsstopp für Impfstoffe.

Am Donnerstag soll das AM-VSG im Bundestag verabschiedet werden. Kurz vorher hatten sich die Gesundheitsexperten der Koalition noch auf wesentliche Änderungen im Entwurf geeinigt. Eine Umsatzschwelle für neue Medikamente wird es nicht geben, wie die Gesundheitsexpertin der CDU, Maria Michalk auf Anfrage der PZ erklärte. Ursprünglich war im Kabinettsentwurf vorgesehen, dass für neue Arzneimittel ab einer Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro im ersten Marktjahr der Erstattungspreis gelten soll.

Die zwischen Herstellern und Kassen ausgehandelten Erstattungspreise sollen zudem künftig doch nicht, wie geplant, vertraulich sein. Die Pharmaindustrie hatte dies gefordert, da deutsche Preise als Referenz für Verhandlungen im europäischen Ausland gelten und ein öffentlicher Betrag den Preis drücke. Was das ursprünglich 2017 auslaufende Preismoratorium betrifft, das Arzneimittelpreise auf den Stand von 2009 einfriert, so bleibt die Koalition bei einer Verlängerung bis 2022.

 

Nachgebessert wurde beim Thema Lieferengpässe, zumindest was den stationären Bereich betrifft. So ist nun eine verbindliche Meldepflicht bei Arznei-Engpässen in Krankenhäusern vorgesehen. In der ambulanten Versorgung bleibt für die Hersteller eine Meldung dagegen weiterhin freiwillig.

 

Ausschreibungsstopp

 

Auch die Impfstoffversorgung soll künftig sicherer werden: Nach Angaben von Michalk haben sich Union und SPD in diesem Bereich auf ein Ausschreibungsverbot geeinigt. Bei Zytostatika soll es bei dem geplanten Verbot von Exklusivausschreibungen mit Apotheken bleiben. Sobald das AM-VSG in Kraft tritt, gilt für bestehende Verträge eine Übergangsfrist von drei Monaten. Dann sind sie ungültig. Bei den Impfstoffen sollen die Verträge regulär auslaufen, eine Verlängerung ist nicht mehr möglich. An den für die Apotheker geplanten Erhöhungen der Rezeptur-Vergütung und der Abgabe von Betäubungsmitteln hat sich nichts geändert.

 

Zum geplanten Rx-Versandverbot gibt es noch keine Entscheidungen. Dem Vernehmen nach sollte das Thema auf der Agenda des ursprünglich für vergangenen Dienstag geplanten Treffens des Koalitionsausschusses stehen. Wegen einer Erkrankung von CSU-Chef Horst Seehofer war der Termin abgesagt worden. Ein Ersatztermin stand am Dienstag noch nicht fest. /

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