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Dienstleistungspaket

Gegenwind für EU-Kommission

08.03.2017  10:40 Uhr

Von Michael Jung* / Im Januar hat die EU-Kommission neue Vorschläge vorgelegt, mit denen sie den Binnenmarkt für Dienstleistungen weiter harmonisieren möchte. Auch die berufsrechtlichen Regulierungen der Apotheker wären direkt betroffen. Die Ausschüsse im Bundesrat kritisieren die geplante Richtlinie auf das Schärfste.

Die Kommission fordert, vor jeder künftigen Änderung nationaler Vorschriften eine ausführliche Verhältnismäßigkeitsprüfung anhand europäisch definierter Maßstäbe durchzuführen. Für andere freie Berufe sollen noch weitere Neuerungen eingeführt werden, insbesondere eine sogenannte EU-Dienstleisterkarte als leichterer Nachweis der rechtmäßigen Niederlassung. Auch ein verschärftes Notifizierungsverfahren möchte die Kommission etablieren, das ihr sogar das Recht geben soll, nationale Gesetze per Beschluss zu verhindern.

 

Gelbe Karte als Signal

Einige nationale Parlamente – insbesondere in Frankreich und Deutschland – wollen jetzt die neue Möglichkeit der Subsidiaritätsrüge nutzen, die ihnen nach dem Vertrag von Lissabon offensteht. Eine solche Gelbe Karte hat zwar keine bindenden rechtlichen Folgen, stellt aber ein starkes politisches Signal der demokratisch legitimierten Parlamente an den europäischen Gesetzgeber dar.

 

Im Bundesrat liegen Empfehlungen des Wirtschafts- und des Gesundheitsausschusses vor, die in dieser Woche durch das Plenum beraten werden. Diese kritisieren, der Richtlinienvorschlag zur Verhältnismäßigkeitsprüfung greife in nationale Hoheitsrechte ein und verletze die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. Auch lasse sich der Vorschlag bereits auf keine hinreichende Rechtsgrundlage im EU-Vertrag stützen.

 

Die Freizügigkeit von Dienstleistern und die Anerkennung von Berufsqualifikationen seien schließlich schon durch die bestehenden EU-Richtlinien und die dazu ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gewährleistet, sodass ein Mehrwert des neuen Vorschlags fehle. Die Einhaltung des bestehenden EU-Rechtsrahmens könne auf nationaler Ebene auch ohne die neuen Vorschriften hinreichend sichergestellt werden.

 

Mit seinen äußerst detaillierten Prüfungsvorgaben gehe der Vorschlag auch deutlich über die EuGH-Rechtsprechung hinaus und sei mit enormem Aufwand verbunden. Insofern erinnert der Bundesrat die Kommission daran, dass die Mitgliedstaaten sie lediglich zur Vorlage einer rechtlich unverbindlichen Leitlinie aufgefordert hätten. Eine eigenständige Richtlinie sei hingegen nicht nötig.

 

Genehmigungvorbehalt

 

Auch mit dem geplanten Notifizierungsverfahren gehen die Ausschüsse hart ins Gericht: Angesichts des weiten Anwendungsbereichs der Richtlinie würde künftig jede parlamentarische Tätigkeit, die einen Bezug zu Dienstleistungen habe, einem Genehmigungsvorbehalt der Kommission unterliegen. Nationale Parlamente sollten also unter die Kontrolle eines europäischen Exekutiv­organs gestellt werden. Dies sei mit dem Demokratieprinzip unvereinbar, so die Kritik der Länderkammer.

 

Die ABDA hatte sich Mitte Februar mit einer schriftlichen Stellungnahme an die Ausschüsse des Bundesrats gewandt und ebenfalls angeregt, eine Subsidiaritätsrüge zu erheben. Ähnliche Stellungnahmen gibt es auch von anderen Organisationen freier Berufe und des Handwerks. Dieses Anliegen erfährt jetzt in Deutschland starken politischen Rückhalt. Gleichwohl werden im europäi­schen Gesetzgebungsverfahren noch einige dicke Bretter zu bohren sein. Die ABDA führt bereits entsprechende Gespräche für ein koordiniertes Vorgehen, insbesondere mit der Bundesärztekammer und der Bundeszahnärztekammer, und arbeitet in einer Arbeitsgruppe ihres Europaverbands mit, dem Zusammenschluss der Apotheker in der Europäischen Union. /

 

* Syndikusrechtsanwalt, Referent für Europa- und Kammerrecht bei der ABDA

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