Pharmazeutische Zeitung online

Einheitliche Rabattverträge für Infliximab

04.03.2015  09:27 Uhr

Von Ev Tebroke / Um den Wettbewerb mit Infliximab-Biosimilars zu fördern, haben sich sechs Krankenkassen auf ein gemeinsames Verfahren zum Abschluss einheitlicher Rabattverträge geeinigt. Wie die Techniker Krankenkasse (TK) mitteilte, wird der entsprechende Vertrag mit einem pharmazeutischen Unternehmen nicht exklusiv, sondern im so­genannten Open-House-Verfahren geschlossen. Solche Verfahren garantieren allen Teilnehmern die gleichen Kondi­tionen. Erklärtes Ziel ist es dabei, die Produktvielfalt zu fördern und die Markt­etablierung von biotechnologisch hergestellten Nachahmern kostenintensiver Biopharmazeutika zu unterstützen.

Partner des gemeinsamen Verfahrens sind neben der TK die DAK-Gesundheit, die KKH Kaufmännische Krankenkasse, die BKK vor Ort, die Pronova BKK und die HEK. Diese Kassen kooperieren bereits im sogenannten Rheumavertrag, dem derzeit elf Kassen beigetreten sind. »Durch Versorgungverträge mit Ärzten wie den TK-Rheumavertrag erhält der Arzt gesondert Informationen zu Rabattarzneimitteln und wird angehalten, die Wirtschaftlichkeit dieser besonders zu berücksichtigen«, sagte Tim Steimle von der TK.

 

Der monoklonale Antikörper Infliximab (Originalpräparat: Remicade®) ist Bestandteil dieses Rheumavertrags. Der Wirkstoff wird unter anderem zur Behandlung von Menschen mit rheumatoider Arthritis, chronischen Darmerkrankungen oder Schuppenflechte eingesetzt. Mit Inflectra™ und Remsima™ sind bereits zwei Biosimilars auf dem Markt.

 

Der Rheumavertrag steht bundesweit allen Fachärzten für Innere Medizin und Rheumatologie, hausärztlich niedergelassenen Fachärzten für Innere Medizin und Rheumatologie sowie Pädiatern mit der Zusatzweiterbildung Rheumatologie offen. /

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