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Antikorruptionsgesetz

BMJ kann Kritiker nicht verstehen

04.03.2015  09:27 Uhr

Von Stephanie Schersch, Berlin / Die Große Koalition will Korruption im Gesundheitswesen mit einem neuen Gesetz bekämpfen. Kritiker halten die darin formulierten Vorgaben für zu schwammig und sehen sinnvolle Kooperationen in Gefahr. Im Bundesjustizministerium (BMJ) kann man diese Sorge nicht nachvollziehen.

Anfang Februar hatte das Ministerium einen ersten Entwurf für das Anti­korruptionsgesetz präsentiert. Die Große Koalition will Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen demnach über einen eigenen Straftatbestand im Strafgesetzbuch ahnden. Die Befürchtung, das Gesetz könnte auch durchaus sinnvolle Formen der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen unter Korruptionsverdacht stellen und damit behindern, teilt BMJ-Staatssekretär Christian Lange (SPD) nicht. »Diese Sorge ist unberechtigt«, sagte er vergangene Woche bei einer Veranstaltung des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Berlin.

Dem Gesetzentwurf zufolge seien Übereinkünfte nur dann strafbar, wenn ein Vorteil für eine konkrete Gegenleistung gewährt werde. So falle etwa der Zusammenschluss verschiedener Ärzte in einer sogenannten Berufsausübungsgemeinschaft eindeutig nicht unter Strafe. Unzulässig sei die Zusammenarbeit aber dann, wenn die Gemeinschaft etwa dem Ziel diene, sich gegenseitig Patienten zuzuspielen und somit das Zuweisungsverbot zu umgehen.

 

Weitreichende Befugnisse

 

Lange hält ein eigenen Straftatbestand gegen Korruption gerade im Gesundheitswesen für erforderlich. Hier könne man es sich schlichtweg nicht leisten, die Vorteilsnahme Einzelner auf Kosten der Gemeinschaft durchgehen zu lassen, sagte er. Darüber hinaus seien die Entscheidungsbefugnisse vieler Akteure weitreichend und die Heilberufler häufig abhängig voneinander.

 

Deshalb sei es auch so wichtig, alle Gesundheitsberufe mit staatlich geregelter Ausbildung in das Gesetz einzubeziehen. Bayern schlägt in einem eigenen Gesetzentwurf vor, der Straftatbestand solle nur bei den verkammerten Berufen zum Tragen kommen. Lange hält das für den falschen Weg. »Die Verkammerung eines Berufsstands ist kein Indiz für ein erhöhtes Korruptionsrisiko.«

 

Strafrechtsprofessor Gerhard Dannecker von der Universität Heidelberg kann dennoch einige Lücken in dem Gesetzentwurf der Großen Koalition erkennen. »Will jemand die Vorschriften bewusst umgehen, hat er Möglichkeiten dazu, die eigentlich nicht bestehen sollten«, sagte er. So sei es rein theoretisch etwa möglich, dass ein Pharmaunternehmen jedem Arzt ein Auto schenke. Sofern es keine konkrete Gegenleistung gebe, fiele das laut Gesetzentwurf streng genommen nicht unter Korruption. Dannecker zufolge sollte die Politik daher eindeutiger regeln, welche Handlungen strafbar sind und welche nicht.

 

Auch Linken-Gesundheitsexpertin Kathrin Vogler ist nicht vollkommen zufrieden mit dem Gesetz. »Eine Unrechtsvereinbarung tatsächlich nachzuweisen, ist oftmals sehr schwer«, gab sie zu bedenken. Darüber hinaus würden mit der Novelle die Marketing-Bemühungen der Hersteller nur unzureichend erfasst. So könnten Pharmafirmen weiterhin Ärzte zu Kongressen einladen und bei Patienten über gezielte Aktionen die Nachfrage schüren.

 

Überwachung per Telefon

 

Auf Kritik stößt auch die mit dem Gesetz geplante Möglichkeit der Staatsanwaltschaften, bei Korruptionsverdacht unter bestimmten Umständen die Telefone etwa in Arztpraxen abzuhören. Vogler sieht dabei sensible Gesundheitsdaten in Gefahr. »Die Praxis muss ein geschützter Raum sein«, sagte sie.

 

Auch Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, tut sich schwer mit diesem Punkt. Sie forderte zudem, Whistleblower unter Schutz zu stellen, die Hinweise auf Korruption liefern. Ähnlich äußerte sich der Vorstand des GKV-Spitzenverbands, Gernot Kiefer. »Aus meiner Sicht haben Hinweisgeber einen besonderen Schutz verdient«, sagte er. /

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