Pharmazeutische Zeitung online

Teure Boni für Europa-Apotheek

28.02.2012  17:47 Uhr

Von Daniel Rücker / Die Europa-Apotheek im niederländischen Venlo muss tief in die eigene Kasse greifen. Weil der Versandhändler seinen Kunden immer noch Boni auf rezeptpflichtige Arzneimittel gibt und diese auch noch bewirbt, muss er nun nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München 400 000 Euro Ordnungsgeld bezahlen.

Das OLG München hatte bereits 2009 dem Versender Boni auf Rx-Arzneimittel verboten. Die Verantwortlichen bei der Europa-Apotheek ignorierten dies und erhielten ihr Angebot aufrecht. Das hohe Ordnungsgeld soll die Niederländer nun von einer Fortsetzung dieses Verhaltens abbringen. Im Vorjahr hatte das Unternehmen bereits 90 000 Euro bezahlen müssen.

 

Unklar ist allerdings derzeit noch, ob das Urteil des OLG München aus dem Jahr 2009 rechtskräftig wird. Über die von der Europa-Apotheek beim Bundesgerichtshof eingelegte Revision ist noch nicht entschieden.

 

Das Gericht will erst das Urteil des Gemeinsamen Senats der Obersten Bundesgerichte abwarten. Der muss entscheiden, ob die deutschen Preisvorschriften auch für nach Deutschland liefernde ausländische Versender gelten. Das Bundessozialgericht in Leipzig und der Bundesgerichtshof in Karlsruhe waren zu sich widersprechenden Urteilen gekommen. Die Entscheidung des Gemeinsamen Senats wird noch in diesem Jahr erwartet. Unabhängig davon will die Bundesregierung allerdings im Arzneimittelgesetz vorschreiben, dass die Arzneimittelpreisverordnung grundsätzlich gilt, wenn verschreibungspflichtige Arzneimittel an deutsche Patienten geliefert werden. /

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