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01.03.2011  16:41 Uhr

Antipsychotika: Neugeborene auf Entzug

 

PZ / Neugeborene können Entzugssymptome entwickeln, wenn ihre Mütter im letzten Schwangerschaftsdrittel eine Behandlung mit Antipsychotika benötigt haben. Die US-amerikanische Zulassungsbehörde FDA hat daher eine Ergänzung der Packungsbeilagen und Fachinformationen angeordnet. Antipsychotische Wirkstoffe können das Ungeborene transplazentar erreichen. Nach der Entbindung sich einstellende Entzugssymptome können sich zum Beispiel als erhöhter oder erniedrigter Blutdruck, Schläfrigkeit, Schwierigkeiten beim Atmen und Füttern oder extrapyramidalmotorische Störungen wie Zuckungen oder Zittern zeigen. Die Symptome können unterschiedlich stark ausgeprägt sein und unterschiedlich lang andauern. Sie reichten von wenigen Stunden und Tagen bis hin zu einem Monat nach der Geburt. Welche Arzneistoffe in welcher Weise betroffen sind, lässt sich nicht genau eingrenzen. Häufig bekamen die Patientinnen verschiedene Arzneimittel. Blutuntersuchungen bei den Neugeborenen haben nicht stattgefunden. Die Bekanntmachung der FDA mit einer Liste der betreffenden Arzneimittel und ihrer Wirkstoffe findet sich unter www.fda.gov/Drugs/DrugSafety/ucm243903.htm.

 

Erhöhte Vorsicht bei T-Rezepten

 

PZ / Für den therapeutischen Einsatz von Thalidomid und Lenalidomid gelten strenge Vorschriften. Beide Wirkstoffe sind hoch teratogen, dürfen aber seit Februar 2009 unter besonderen Auflagen für Patienten mit multiplem Myelom verschrieben werden. Dafür braucht der Arzt ein besonderes Formblatt. Bei der Belieferung dieser sogenannten T-Rezepte müssen Apotheker sich an die Vorgaben des § 3a Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) halten, betont die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg in einem Newsletter. Bei der Durchsicht von T-Rezepten habe das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereits Verstöße festgestellt. Die T-Rezepte muss der Arzt beim BfArM persönlich anfordern; sie sind nicht übertragbar, auch nicht im Vertretungsfall. Ferner ist jede Verschreibung nur sechs Tage gültig. Auch die Höchstmenge, die pro Rezept verordnet werden darf, ist begrenzt. Für Frauen im gebärfähigen Alter ist maximal der Bedarf für vier Wochen erlaubt, ansonsten für zwölf Wochen. Die Durchschriften der Rezepte muss die Apotheke vierteljährlich an das BfArM senden. Weitere Vorschriften zu T-Rezepten sind auf der Homepage des BfArM (www.bfarm.de/cln_103/DE/Pharmakovigilanz/AMVV/amvv-node.html) veröffentlicht.

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