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Zytostatika-Versorgung

Unter Korruptionsverdacht

24.02.2016  09:24 Uhr

Von Ev Tebroke / Verdeckte Recherchen eines Reporterteams der Zeitschrift »Stern« und des ARD-Nachrichtenmagazins »Panorama« prangern Korruptionspraktiken in der Zytostatika-Versorgung an. Der Verband der Zytostatika herstellenden Apotheker (VZA) wehrt sich gegen einen Generalverdacht und setzt auf das kommende Antikorruptionsgesetz.

Verschleierte Provisionen, getarnte Darlehen, Geld gegen Rezepte: Ein Reporterteam hat mit versteckter Kamera zwei Zytostatika herstellende Apotheker und einen Pharmahändler dabei beobachtet, wie sie versuchen, einen Onkologen zu bestechen. Unter dem Titel »Die Krebsmafia« legen die Journalisten die Finger dabei in eine schon offene Wunde.

 

»Schwarze Schafe gab es schon immer«, betonte der VZA-Präsident, Klaus Peterseim, auf Anfrage der PZ. Dass es in Einzelfällen Apotheker gebe, die Rezepte in die eigene Apotheke lenkten, sei nichts Neues und habe nichts mit der Zytostatika-Branche zu tun. Das Problem sei, dass bisher die rechtliche Handhabe fehle, solche Verstöße zu beweisen und zu ahnden. Für Peterseim bietet das geplante Antikorruptionsgesetz, das bald in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten werden soll, das notwendige Rüstzeug, um solche illegalen Praktiken künftig besser aufzudecken. Das Gesetz sei ein großer Fortschritt, betonte er, da dann künftig strafrechtlich ermittelt werden könne, wo bisher lediglich das Standesrecht des Arztes oder Apothekers galt. »Ein Staatsanwalt kann Beweise suchen und diese sicherstellen lassen, beispielsweise per Hausdurchsuchung, Beschlagnahmung von Unterlagen und Ähnlichem. Dies ist standesrechtlich nicht möglich«, so Peterseim.

 

Rechtslücke schließen

 

Die aktuelle Gesetzesinitiative geht auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2012 zurück. Damals hatten die Richter eine Rechtslücke aufgedeckt, wodurch Kassenärzte, die Geschenke von Pharmaherstellern annehmen, rechtlich bislang nicht belangt werden können. Das neue Gesetz soll nun die Strafgesetzgebung erweitern und künftig auch bei Angehörigen von Heilberufen die Vorteilsnahme ahnden. Dafür will der Gesetzgeber im Strafgesetzbuch die Strafbestände der Bestechlichkeit und der Bestechung im Gesundheitswesen schaffen. Bei Vergehen sollen künftig bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen.

 

Das Kabinett hatte den Entwurf im vergangenen Juli abgesegnet, und ursprünglich war bereits für Januar 2016 die zweite und dritte Lesung im Bundestag vorgesehen. Doch es gibt noch Beratungsbedarf. Experten hatten bei der Anhörung vor allem eine eindeutigere Definition der Grenze zur Strafbarkeit gefordert. Bislang ist in dem Entwurf demnach nicht klar herausgestellt, wo die sinnvolle Kooperation zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen aufhört und die Korruption anfängt. Derzeit befasst sich der Rechtsausschuss des Bundestags mit dem Entwurf.

 

Dass beim Thema Vorteilsnahme im Gesundheitswesen insbesondere die Zytostatika-Versorgung immer wieder in den medialen Fokus gerät, sieht Peterseim dem besonderen Szenario geschuldet, den dieser Bereich bietet: Auf der einen Seite die todkranken Krebspatienten und deren Angehörige und auf der anderen Seite die sehr hohen Umsätze, die mit Zytostatika erwirtschaftet werden. Solche Spannungsfelder seien für Medien wie gemacht. »Das Thema ist spektakulär, das ist unser Problem«, so der VZA-Präsident. Einen Generalverdacht gegen die Zytostatika-Branche lässt Peterseim nicht gelten. Hier gebe es genauso viele redliche und unredliche Akteure, wie in anderen Bereichen auch. /

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