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Krankenhausentlassung

Probleme an der Sektorengrenze

18.02.2015  09:54 Uhr

Von Jan-Niklas Francke / Die Arzneimittelversorgung nach Krankenhausaufenthalten ist in Deutschland zurzeit nur im Ansatz rechtsverbindlich geregelt und in der Praxis vielfach lückenhaft.

 

So sollen Krankenhausmediziner bei einer Fortsetzung der Arzneimitteltherapie über den Krankenhausaufenthalt eines Patienten hinaus ihren niedergelassenen Kollegen Therapievorschläge anhand der Wirkstoffbezeichnung von Arzneimitteln unterbreiten.

 

Selbst wenn dies geschieht und der Patient den Arztbrief bereits zum Zeitpunkt der Entlassung erhält, muss er damit zunächst zu seinem Hausarzt gehen, um sich die notwendige Anschlussverordnung ausstellen zu lassen. Solche Umwege sind heute noch an der Tagesordnung. Mit einer besseren Koordinierung der Beteiligten, ließe sich ein guter Teil der Probleme lösen.

 

Keine Vergütung

Die Möglichkeit der Mitgabe von Arzneimitteln aus dem Krankenhaus, die unmittelbar vor Feiertagen und Wochenenden vom Gesetzgeber vorgesehen ist, erfolgt selbst in diesen Ausnahmefällen oft nicht regelhaft, sondern nur aufgrund von Einzelfallentscheidungen der Ärzte und Pflegekräfte eines Krankenhauses. Eine Vergütung im Rahmen der diagnosebezogenen Fallgruppen erhält das Krankenhaus hierfür bislang ebenso wenig wie es eine pauschale Ermächtigung zur Ausstellung von Arzneimittelverordnungen im Rahmen der Krankenhausentlassung gibt.

 

Und so verwundert es nicht, dass Patienten in Deutschland immer noch häufig ohne Überbrückungsmedi­kation aus dem Krankenhaus entlassen werden, obwohl der Hausarzt am Wochenende oder Feiertag nicht erreichbar ist und die Offizinapotheke die vom Krankenhausarzt empfohlenen Arzneimittel auch bei Vorliegen eines Arztbriefes nicht ohne Verordnung abgeben darf. Der Patient muss sich dann zu einer ärztlichen Notdienstzentrale bemühen, um einen Medikationsabbruch zu vermeiden.

 

Eine naht- und reibungslose Abwicklung der Arzneimittelversorgung im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt kann daher nur gelingen, wenn sich zukünftig Modelle des Entlassmanagements etablieren, die eine enge Abstimmung der Medikation nach einem Krankenhausaufenthalt in den Mittelpunkt stellen und für das gegenseitige Verständnis für die Entscheidungen von ambulanten und stationären Leistungserbringern sorgen. /

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