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Rezeptdatenhandel

Linke will einheitliche Regeln

Datum 19.02.2014  09:49 Uhr

Von Stephanie Schersch / Die Linkspartei fordert strengere und einheitliche Regeln für die Weitergabe von Rezeptdaten durch Apothekenrechenzentren. Die Bundesregierung setzt in diesem Zusammenhang auf die Initiative der Länder.

Rechenzentren sollten Rezeptdaten nur an zuvor festgelegte, berechtigte Stellen übermitteln dürfen, schreiben die Linken-Gesundheitspolitikerinnen Kathrin Vogler und Pia Zimmermann in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Darüber hinaus wollen sie die Weitergabe der Daten für Marketingzwecke grundsätzlich verbieten.

 

In den vergangenen Monaten stand der Verkauf von Rezeptdaten an Marktforschungsunternehmen durch Apothekenrechenzentren mehrfach in der Kritik. Das Sozialgesetzbuch V erlaubt diesen Handel unter stren­gen Auflagen. Dabei müssen die Daten aus­rei­chend verschlüsselt sein, sodass keine Rück­schlüs­se auf Patienten oder den verordnenden Arzt möglich sind. Die Kontrolle liegt bei den Da­ten­schutz­be­hör­den der einzelnen Bundesländer. Sie sind allerdings uneins darüber, wann Daten tatsächlich ausreichend anonymisiert sind. Dabei sind die Da­ten­schüt­zer in Norddeutschland deutlich strenger als ihre Kollegen im Süden der Republik.

 

Eine solch unterschiedliche Auslegung sei un­er­träg­lich, heißt es bei den Linken. Die Bun­des­re­gie­rung sieht hingegen zunächst keinen Grund einzugreifen. Für die Kontrolle der Datenflüsse seien nun einmal die Aufsichtsbehörden der Länder zuständig, schreibt Annette Widmann-Mauz (CDU), parlamentarische Staatssekretärin im Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Ge­sund­heit, in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Links­par­tei. »Diese sind in ihrer Tätigkeit unabhängig und nicht weisungsgebunden.« Die Regierung gehe aber davon aus, dass die Be­hör­den versuchen werden, zu einer gemeinsamen Auffassung zu gelangen. Diese Ent­wick­lung werde man dahingehend beobachten, »ob hin­sicht­lich der ge­setz­li­chen Vorgaben zur Ano­ny­mi­sie­rung oder zu Art und Umfang der Da­ten­wei­ter­ga­be insgesamt Änderungsbedarf besteht«. /

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