Kasse zahlt Beratungshonorar |
18.02.2013 23:21 Uhr |
Von Stephanie Schersch / Die Schwenninger Krankenkasse zahlt Apothekern seit Anfang Februar einen Sonderbonus, wenn Patienten auf ein neues Rabattarzneimittel umsteigen müssen. Auf diese Weise soll der zusätzliche Beratungsaufwand honoriert werden.
Die Kasse hat eine entsprechende Kooperationsvereinbarung für die erst kürzlich angelaufenen Rabattverträge mit den Landesapothekerverbänden Hessen (HAV) und Baden-Württemberg (LAV) getroffen. Ziel der Einigung ist, die Therapietreue der Patienten zu verbessern. Thorsten Bröske, Vorstand der Schwenninger Krankenkasse, zeigte sich zufrieden mit der Einigung. »Es macht sich für alle Beteiligten bezahlt, wenn wir wissen, dass in der Apotheke die Rabattverträge nicht nur umgesetzt, sondern auch kompetent begleitet werden.« Der Sonderbonus für die Beratung sei daher gut investiertes Geld.
Viel Überzeugungsarbeit
Auch der LAV-Vorsitzende Fritz Becker begrüßte die Zusammenarbeit ausdrücklich. Die Umstellung eines Versicherten auf ein anderes Präparat sei nach wie vor mit großem Aufwand in der Apotheke verbunden. »Wenn die Pillen auf einmal grün statt weiß oder rund statt eckig sind, müssen wir das den Patienten erklären.« Auch der Vorsitzende des HAV, Peter Hohmann, sagte, gerade bei älteren Menschen sei häufig eine Menge Überzeugungsarbeit gefragt, um dafür zu sorgen, dass diese Patienten ihre Arzneimittel richtig einnehmen.
Die Schwenninger Krankenkasse, die nach eigenen Angaben rund 320 000 Versicherte hat, zahlt den Apothekern pro Medikationsumstellung einen Bonus von bis zu 2 Euro. Die Höhe der Vergütung ist dabei abhängig vom Rabattpreis, den die Kasse für das Präparat zahlt: Bei einem Warenwert bis zu 20 Euro erhalten Apotheker 50 Cent, kostet das Arzneimittel die Krankenkassen zwischen 20 und 100 Euro zahlt sie 1 Euro extra für die Beratung. Bei Medikamenten mit einem Wert von mehr als 100 Euro gibt es 2 Euro Sondervergütung für die Apotheker. Die Abrechnung des Beratungshonorars läuft automatisch über die Rechenzentren.
Die Vereinbarung ist auf drei Monate befristet. Man gehe davon aus, dass bis Ende April weitgehend alle Patienten auf die neuen Rabattarzneimittel umgestiegen sein werden, die Anfang Februar angelaufen sind, sagte eine LAV-Sprecherin. Ob es im Rahmen einer erneuten Rabattrunde wieder eine ähnliche Regelung geben werde, hänge insbesondere vom Erfolg der nun getroffenen Vereinbarung ab. Das Bonusmodell in Baden-Württemberg ist derweil nicht neu. Die AOK Bayern hatte Apothekern bereits 2009 eine Sondervergütung für die Umsetzung ihrer Rabattverträge gezahlt. Auch in Sachsen und Thüringen gab es im Jahr 2011 einen entsprechenden Vertrag mit der AOK Plus. /