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Branntwein

Monopol in Deutschland

Datum 21.02.2012  17:47 Uhr

Von Daniel Rücker / Vor wenigen Tagen hat das Kabinett der Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik zugestimmt. Deutschland kann aber auch anders. Die Bundesmonopolver­waltung für Branntwein verkauft subventionierten Alkohol unter anderem an Schnapsbrennereien.

Im Jahr 1918 hat Kaiser Wilhelm II die Herstellung von und den Zwischenhandel mit Alkohol zur staatlichen Aufgabe gemacht. Das Branntweinmonopolgesetz trat am 1. Oktober 1919 in Kraft. Zweieinhalb Jahre später entstand die Reichsmonopolverwaltung, aus der im Jahr 1951 die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB) wurde.

Auch wenn man seit mehr als 35 Jahren nicht mehr von einem staatlichen Monopol im eigent­lichen Sinn sprechen kann, gibt es die Behörde und auch das Branntweinmonopolgesetz heute noch. Noch, denn am 1. Oktober 2017 ist end­gül­tig Schluss. Dann wird das Branntweinmonopol auf Druck der europäischen Union abgeschafft.

 

Vor neunzig Jahren mag es noch einen Sinn gehabt haben, die Herstellung, Verarbeitung und den Handel mit Alkohol staatlich zu kontrollieren. Zudem sprudelten infolge des Monopols ab 1922 ordentliche Einnahmen für das nach dem Ersten Weltkrieg finanziell stark angeschlagene Deut­sche Reich.

 

Langer Abwehrkampf

 

Heute gilt das sicherlich nicht mehr. Deshalb musste die Bundesregierung sich nach einem jahrzehntelangen Abwehrkampf schließlich dem europäischen Druck beugen. Nachdem der Europäische Gerichtshof im Jahr 1976 entschied, dass das zum Branntweinmonopol gehörende Einfuhrmonopol für Branntwein sicherlich nicht dem EG-Vertrag entspricht, durften auch Brennereien aus anderen europäischen Staaten Branntwein nach Deutschland exportieren. Im Jahr 1999 wurde dann noch den größeren deutschen Brennereien erlaubt, Branntwein außerhalb es Monopols zu produzieren.

 

Das hat der BfB das Leben nicht leichter gemacht. Der von ausländischen Brennereien eingeführte Alkohol ist in der Regel deutlich billiger als der einheimische. Die Behörde sieht deshalb ihre Aufgabe heute in der Wirtschaftsförderung und im Naturschutz. Sie kauft den gut 600 sogenannten Verschlussbrennereien, acht Obstgemeinschaftsbrennereien und rund 28 000 kleinen Abfindungsbrennereien den von ihnen hergestellten Alkohol ab. Dafür bezahlt sie freundlicherweise nicht den Marktwert, sondern orientiert sich bei der Bezahlung – so heißt es auf der BfB-Website – »an den Selbstkosten der Brennerei. Oder einfacher: Sie subventioniert diese Kleinbetriebe, die maximal 300 Liter Alkohol pro Jahr erzeugen dürfen.

 

Den Staat kostet diese Subvention rund 80 Millionen Euro im Jahr. Gerechtfertigt wird dies auch mit dem Umweltschutz. Die Unterstützung für kleine Brennereien sei ein wichtiger Beitrag zum Erhalt von Streuobstwiesen, sagt die BfB. Nach Schätzungen der Behörde wird sie den kleinen Brennereien in dem am 30. September 2012 zu Ende gehenden Geschäftsjahr knapp 50 Millionen Liter Alkohol abnehmen. Das sind weniger als 10 Prozent der insgesamt in Deutschland hergestellten Alkoholmenge.

 

Verwendet wird der Alkohol für die Herstellung von Schnäpsen, anderer alkoholischer Getränke und Lebensmittel wie Essig, in der Kosmetikindustrie sowie für die Arzneimittelproduktion. In der Regel muss Branntwein versteuert werden, es gibt aber Ausnahmen für kosmetische Mittel, Essig und, wenn der Branntwein vergällt ist, für Waren, die weder Arzneimittel noch Lebensmittel sind. Wird der Branntwein zur Herstellung von Arzneimitteln eingesetzt, fällt generell keine Branntweinsteuer an.

 

Das Ende des Branntweinmonopols verläuft schleichend. Am 30. September 2013 läuft bereits das Monopol für die Kartoffel- und Getreideverschlussbrennereien aus. Verschlussbrennereien sind größer als Abfindungsbrennereien und im Gegensatz zu diesen zollamtlich gesichert. Vier Jahre später ist dann auch für die Abfindungsbrennereien Schluss. Manche Obstbauern wird dies treffen. Sie müssen sich neue Absatzkanäle suchen.

 

Neue Mittel für Prävention?

 

Es dürfte jedoch auch viele Menschen geben, die es erfreut, wenn der Bund die staatliche Förderungen von Alkoholherstellern einstellt. Die freiwerdenden 80 Millionen Euro könnten dann in die Nationale Strategie zur Drogen und Suchtpolitik fließen. /

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